Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (Fahrzeug-UVV)
- 29. Oktober 2020
- Fahrzeuge, Fahrzeugunterweisung nach UVV
- Posted by Car Mada
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Gewerblich genuzte Fahrzeuge müssen nach § 57 Abs. der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (Fahrzeug-UVV)
„Fahrzeuge“ (BGV D29) einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
Die Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren und gemäß § 57 Abs. 2 der UVV „Fahrzeuge“ bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeug mitzuführen.
Die Prüfung ersetzt nicht die amtliche Hauptuntersuchung (HU).
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