Wie Sie unterwegs auch ohne Ladekarte den Strom fürs E-Auto bezahlen können

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Ladekarte vergessen – was nun?

Öffentliche Ladepunkte können umständlich sein. Denn nicht jede
Ladestation
lässt sich mit jeder
Ladekarte
bedienen – weswegen manche Autofahrer zu regelrechten Kartensammlern werden, um unterwegs für verschiedene Anbieter gewappnet zu sein, falls ihr E-Auto nach
Strom
verlangt. Doch keine Sorge – wenn Nutzer im Fuhrpark mal aus Versehen ohne
Ladekarte
unterwegs sind, just nicht die richtige Karte dabei haben oder man generell so selten öffentlichen
Strom
nutzt, dass sich die Kartensammlung kaum lohnt, geht es auch anders.

Meistens kann man auch via App bezahlen

Bei den meisten
Ladestationen
ist es zum einen möglich, die Smartphone-App des Anbieters zu nutzen. In der Regel muss man mit dem
Handy
nur einen
QR-Code
an der
Ladesäule
scannen und wird so zum App- oder
Playstore
geleitet, wo man sich die App herunterladen kann. Diese Methode ist etwas umständlicher, weil Sie zunächst auch Ihre ganzen
Daten
eingeben und sich via SMS verifizieren müssen, aber anschließend können Sie dann in Ruhe
Strom
tanken.

Bezahlen mit Kredit- oder
Debitkarte
ist noch selten

Wer es unkomplizierter mag und/oder gerade keinen Empfang für sein
Handy
hat (denn den brauchen Sie für die App natürlich schon), hat jedoch oft die Möglichkeit, mit Kredit- oder
Debitkarte
zu zahlen. Allerdings bieten nicht alle öffentlichen Ladepunkte diese Funktion an bzw. einige Anbieter haben die Funktion sogar mangels
Nachfrage
wieder abgeschafft. Falls sie verfügbar ist, ist das
Prozedere
denkbar simpel: Die Karte kurz an das Lesefeld halten, die
PIN
eingeben – schon kann der
Strom
fließen.

In Zukunft wird das
Bezahlsystem
einheitlicher

Für Ladekarten-Muffel und -Vergesser dürfte das Stromtanken jedoch sehr bald deutlich komfortabler und der Bezahl-Dschungel nach und nach übersichtlicher werden: Ab 1.
Juli
2024 muss zumindest jede neue
Ladesäule
in
Deutschland
die Möglichkeit anbieten, kontaktlos mit Debit- oder
Kreditkarte
zu bezahlen. Das
Manko
dabei: Alte Stationen müssen allerdings nicht nachgerüstet werden. Ursprünglich war geplant, dass diese neue Ladesäulenverordnung bereits ab ab
Juli
2023 gültig sein sollte.

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