Wer beim Car-Sharing für den Schaden haftet
- 29. Mai 2024
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Wie gut sind Car-Sharing-Angebote versichert?
Car-Sharing gilt als Rundumsorglospaket: Einfach einsteigen, zahlen – und alles von
Sprit bis Kfz-Versicherung ist abgedeckt. Theoretisch stimmt das, allerdings sollten alle Nutzer im Fuhrpark, die gelegentlich oder öfter ein Car-Sharing-Angebot nutzen, wissen, dass im Fall eines Schadens eben doch nicht alles so lockerleicht ist. Sogar trotz
Vollkaskoschutz.
Häufig ist es so, dass der Anbieter für seine Flotte nicht gerade den
Versicherungsschutz mit dem größten
Leistungsangebot wählt, schließlich müssen Kosten gesenkt werden. Insofern haben die
Fahrzeuge beim Car-Sharing häufig einen
Vollkaskoschutz, den Sie für Ihr privates
Fahrzeug aufgrund seiner weniger komfortablen Leistungen nicht wählen würden.
Hohe
Selbstbeteiligung macht jede Schramme teuer
Zunächst müssen Sie grundsätzlich mit einem
Selbstbehalt rechnen. Sprich: Wenn es selbst- oder teilverschuldet kracht, springt zwar wie bei jeder Kfz-Versicherung die
Haftpflicht für Schäden des Unfallgegners ein. Doch Schäden am Carsharing-Auto zahlen Sie als Nutzer, sofern Sie den Unfall verschuldet haben, in der Kasko bis zur Höhe der
Selbstbeteiligung aus eigener
Tasche. Hier sollten Sie sich daher vor der
Nutzung des
Fahrzeugs genau informieren, was Sie erwartet, sollte es zu einem Unfall kommen. Es gibt erhebliche
Unterschiede zwischen den Anbietern und anders als bei
Mietfahrzeugen werden die Bedingungen selten transparent kommuniziert. Rechnen Sie damit, dass der
Selbstbehalt die privat üblichen 150 bis 300
Euro deutlich übersteigen wird. 1500
Euro sind keine
Seltenheit. Wenn man regelmäßig Car-Sharing-Angebote nutzt, lohnt es sich daher, in
Eigenregie eine
Zusatzversicherung abzuschließen, die den
Selbstbehalt auf null
Euro reduzieren kann. Nutzen Sie eine private statt einer gewerblichen Car-Sharing-Plattform, ist so eine
Zusatzversicherung ohnehin zwingend erforderlich.
Vorsicht bei
Wildunfällen und grober Fahrlässigkeit
Außerdem sollten Sie beachten, dass die Versicherungskonditionen bei Car-Sharing-Fahrzeugen in der Regel keine Premium-Konditionen beinhalten, wenn grobe Fahrlässigkeit oder ein
Wildunfall, der über Haarwild hinausgeht, im Spiel sind. Bedenken Sie außerdem, dass die Versicherung beim
Carsharing nur greift, wenn Sie vor
Fahrtantritt die Gesetzeskonformität des Autos überprüft haben. Schauen Sie sich daher das
Fahrzeug stets genau an. Entdecken Sie bei der
Übernahme schon Mängel wie Beulen oder
Steinschläge, sollten Sie diese ohnehin gleich melden, um spätere Forderungen auszuschließen.