Welche Unfallschäden Sie lieber nicht der Versicherung melden sollten

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Unfälle verschlechtern die
Schadenfreiheitsklasse
drastisch

Einmal kurz nicht aufgepasst – schon sind Sie beim Ausparken leicht gegen einen
Pfosten
gefahren. Oder haben einen kleinen
Blechschaden
mit einem anderen
Fahrzeug
verursacht. Wenn das den Nutzern im Fuhrpark passiert, kommt auch die Frage auf, ob denn wirklich die Versicherung den Schaden regulieren sollte.

Egal, ob es jetzt um einen Haftpflichtfall oder einen Vollkaskoschaden geht – es ist zwar gut, dass die Versicherung die Kosten für die Reparaturen zahlen würde. Doch das bedeutet auch: Ihre
Prämie
wird steigen. Immerhin bringt Ihnen jedes unfallfreie Jahr eine bessere
Schadenfreiheitsklasse
. Und während sie sich bei dieser Verbesserung nur Jahr um Jahr in die nächstbessere Klasse hocharbeiten können, kann ein Unfall dazu führen, dass es rasant nach unten geht. Ein Sturz von
Schadenfreiheitsklasse
35 auf 18 ist dabei absolut realistisch. Sie müssten dann erst mal 17 Jahre unfallfrei fahren, um den alten Status zu erreichen.

Bis zu welcher Höhe rechnet es sich, Schäden selbst zu zahlen?

Um das zu vermeiden, sollte man rechnen und den Schaden je nach
Sachlage
lieber selbst bezahlen. Das ist völlig legal und Sie behalten Ihre aktuelle
Schadenfreiheitsklasse
. Wichtig zu wissen ist vor allem: Wie teuer wird die Reparatur? Grob können Sie davon ausgehen, dass Schäden, die nicht teurer als 1000 bis 1500
Euro
sind, lieber selbst bezahlt werden sollten. Am besten ist, Sie lassen sich von der Versicherung vorrechnen, wie viel Sie insgesamt mehr an Beiträgen zahlen müssten, wenn Sie den Schaden regulieren lassen. Lesen Sie genau in den Versicherungsbedingungen nach, wie viel
Schadenfreiheitsrabatt
Sie verlieren. Wer noch in einer niedrigen
Schadenfreiheitsklasse
bis etwa 6 ist, für den lohnt es sich meist, den Schaden sowohl in der
Haftpflicht
als auch in der
Vollkasko
von der Versicherung bezahlen zu lassen. Der Grund: Bei der
Rückstufung
verlieren Sie kaum Klassen.

Teilweise können Sie sogar noch, nachdem der Schaden von der Versicherung bereits beglichen wurde, bis zu einem bestimmten
Datum
(meist sechs bis zwölf Monate nach Regulierung) den Schaden „zurückkaufen“.  Zuvor sollten Sie sich nach dem Rabatt-Schutz Ihres Versicherers und den dazugehörigen Bedingungen erkundigen – denn öfters haben Sie einen Schaden pro Jahr „frei“.

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