Welche Parkscheiben Sie verwenden dürfen

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Welche Parkscheiben Sie verwenden dürfen

Für die Parkscheibe gibt es genaue Vorgaben

Ohne Parkscheibe ist auch in Ihrem Fuhrparkmanagement wahrscheinlich kein Fahrzeug unterwegs. Schließlich braucht man sie in dafür ausgewiesenen Parkzonen regelmäßig. Was Autofahrer dabei oft nicht auf dem Schirm haben: Die Parkscheibe ist ein sogenanntes offizielles Richtzeichen. Und in der Straßenverkehrsordnung steht sehr genau, wie sie auszusehen hat.

Welche Farbe ist erlaubt?

Das betrifft etwa die Größe von 110 mal 150 Millimetern, ihre Zeiteinteilung in volle und halbe Stunden, die Schriftart in DIN 1451 und auch die Farbe. Die Parkscheibe muss nämlich zwingend blau sein. Andere Farben sind nicht gestattet.  Verwenden Sie etwa ein grünes oder buntes Modell, müssen Sie bereits mit einem Verwarngeld rechnen. Insofern liegt auf der Hand, dass Sie die Parkscheibe auch nicht einfach durch einen selbst geschriebenen Zettel ersetzen dürfen, wenn Sie das Original gerade nicht zur Hand haben. 

Vorsicht ist hier gerade bei Werbegeschenken geboten, die die Vorgaben teilweise nicht exakt erfüllen. So darf die Scheibe nicht zu klein sein. Zudem darf sich Werbung nur auf der Rückseite der Parkscheibe befinden. Egal ist es hingegen, aus welchem Material sie ist. Ob Pappe, Plastik oder sogar mit integriertem Eiskratzer – alles kein Problem. 

Was gilt für elektronische Parkscheiben?

Heutzutage gibt es außerdem elektronische Parkscheiben. Hier wird die Ankunftszeit mit einem integrierten Bewegungsmelder automatisch gewählt. Das ist bereits seit 2005 gestattet. Allerdings müssen hier ebenso bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die elektronische Parkscheibe braucht nämlich eine amtliche Typengenehmigung. Über dem Display muss deutlich „Ankunftszeit“ zu lesen sein, außerdem das weiße P auf blauem Hintergrund (Verkehrszeichen 314) zu sehen sein.

Für das Display gilt: Seine Zeitangabe muss im 24-Stunden-Modus erfolgen, zudem ist vorgeschrieben, dass die Ziffern eine Mindesthöhe von zwei Zentimetern haben. Verboten ist – das ist im Prinzip logisch – hingegen ein Modell, dessen Anzeige mitlaufen kann und Ihnen somit eine unbegrenzte Parkzeit ermöglicht. 

Back to top
JETZT
TESTEN