Welche Bußgelder Sie im Winter kennen sollten

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Welche Bußgelder Sie im Winter kennen sollten
Welche Bußgelder Sie im Winter kennen sollten Bei Frost, Schnee und Nebel haben Autofahrer besondere Pflichten. Ansonsten kann es teuer werden. 

Wer mit
Sommerreifen
durch den Schnee fährt, die Scheibe nicht richtig freikratzt oder bei Glatteis zu schnell unterwegs ist, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. 

Besondere Regeln für den Winter

Wenn auf den Scheiben eine dicke Frostschicht wartet und die Straßen extrem rutschig sind, müssen Autofahrer besonders aufpassen. Denn Sicherheit, das demonstriert Ihre Fuhrparkverwaltung den Nutzern der Firmenflotte schon im Rahmen der UVV, hat oberste Priorität. Im Winter erst recht. Doch dafür sollte man sich auch unbedingt an die besonderen Verkehrsregeln der kalten Jahreszeit halten. Wer sie missachtet, kassiert nämlich schnell ein
Bußgeld
und unter Umständen sogar Punkte in
Flensburg
und ein Fahrverbot. Die wichtigsten Fallstricke im Überblick. 

Wenn Sie mit Sommerreifen fahren

Grundsätzlich gilt die Winterreifenpflicht zwar nur bei winterlichen Verhältnissen. Wer dann jedoch bei Eis und Schnee mit Sommerreifen auf den Straßen unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Deshalb gibt es hierfür ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wenn Sie den Verkehr behindern, sind es neben dem Punkt bereits 80 Euro, wer andere gefährdet muss sogar mit 100 Euro rechnen, bei Unfall sind es 120 Euro. Wichtig zu wissen für die Halterhaftung: Inzwischen wird auch der Halter des Fahrzeugs, nicht nur der Fahrer, belangt. 

Wenn Sie die Scheiben nur dürftig freikratzen

Eiskratzen macht keinem Spaß. Doch die Windschutzscheibe sowie die Seitenscheiben und Außenspiegel müssen unbedingt komplett vom Eis oder Schnee befreit werden. Ein kleines Guckloch vorne reicht also keineswegs und ist auch extrem unsicher. Wer damit erwischt wird, zahlt zehn Euro Bußgeld. Weg muss auch der ganze Schnee vom Dach, sonst werden 25 Euro fällig. Vergessen Sie außerdem nicht, das Kennzeichen von Schnee zu befreien. Sieht man es nicht, kostet das fünf Euro. Und versuchen Sie nicht, den Frost im Stand mit laufenden Motor von den Scheiben zu bekommen. Das schadet nicht nur dem
Auto
und dauert ewig. Es ist auch verboten und kann 80 Euro kosten. 

Wenn das Abblendlicht nicht eingeschaltet ist

Die Witterung im Winter erfordert oft auch bei Tag, dass das Abblendlicht eingeschaltet ist. Das ist je nach Sicht keine freiwillige Sache. Wenn etwa die Sicht durch Schneefall behindert ist und die Beleuchtung nicht eingeschaltet ist, kostet das innerorts 25 und außerorts sogar 60 Euro und einen Punkt. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt die Geldbuße nochmal auf bis zu 90 Euro. 

Wenn Sie bei schlechter Sicht zu schnell sind

Nebel oder Schnee können die Sichtweite empfindlich einschränken. Also muss man sein Tempo dementsprechend anpassen. Wer das nicht tut, muss büßen. Innerorts sind zum Beispiel bei Schnee, unter 50 Metern Sichtweite und bis zu 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung 80 Euro und ein Punkt fällig. Ab 21 km/h ist bereits der Führerschein für einen Monat weg. Das steigert sich dann bei 70 km/h Überschreitung auf bis zu 680 Euro Strafe, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Außerorts wird bereits bei unter 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ein Punkt eingetragen. 

Grundsätzlich gilt bei Einschränkungen der Sicht übrigens nicht das entsprechende Verkehrsschild, sondern die Faustregel: Tempo ist gleich Sichtweite. Sehen Sie nur 50 Meter weit, fahren Sie also höchstens 50 km/h schnell, auch wenn man dort sonst mit 100 km/h unterwegs sein darf. 

Wenn Sie mit Schneeketten aufs Tempo drücken

Fehlen Ihnen Schneeketten, wo sie per Verkehrszeichen angeordnet sind, werden schon einmal 20 Euro Bußgeld fällig. Hinzu kommt aber auch, dass man mit Schneeketten nicht mehr als 50 km/h auf dem Tacho haben darf. Sonst ist die Fahrstabilität und damit die Sicherheit gefährdet. Das kann dann je nachdem wie viel Sie zu schnell sind, neben dem bis zu 680 Euro hohen Bußgeld auch wieder Punkte und ein Fahrverbot kosten. Ein Beispiel: Innerorts kosten 21 bis 25 km/h zu viel bereits 80 Euro und einen Punkt. 


Foto:  © Getty Images

Back to top
JETZT
TESTEN