Was Sie zu Unfällen und Versicherung bei einer Probefahrt wissen sollten

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Haftungsfragen vor der
Probefahrt
klären

Wenn Sie ein fremdes
Fahrzeug
erstmals fahren, gibt es gewisse Unsicherheiten, vor allem bei den Fahreigenschaften wie Bremsverhalten. Insofern kann es bei einer
Probefahrt
schnell zu einen Unfall kommen. Damit Sie für diesen Fall im Fuhrparkmanagement auf der sicheren Seite sind, sollten Sie vor der Fahrt die wichtigsten Fragen klären. Denn die
Annahme
, dass der Verkäufer in jedem Fall die
Haftung
trägt, ist falsch.

Was gilt bei gewerblichen Händlern?

Relativ unkompliziert ist die
Angelegenheit
, wenn Sie das
Fahrzeug
eines Autohändlers fahren. Hier besteht in der Regel ein
Vollkaskoschutz
, egal, ob Neu- oder
Gebrauchtwagen
. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Klare

Ausnahme
davon ist jedoch: Sie haben den Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, z.B. mit deutlich überhöhter
Geschwindigkeit
, beim Fahren unter
Alkoholeinfluss
oder anderen groben
Verkehrsverstößen
. In diesen Fällen müssen Sie haften.

Grundsätzlich gilt: Klären Sie die Haftungsfrage vor der Fahrt ab, damit sich bei einem Schaden nicht herausstellt, dass es etwa nur eine
Teilkasko
gibt und womöglich Sie als Fahrer haften müssen. Vielfach möchten die Autohändler ohnehin, dass Sie vorab eine sogenannte Probefahrtvereinbarung unterzeichnen, die auch die
Haftung
klärt. Achten Sie hier auf die Details. Denn öfters ist eine
Selbstbeteiligung
des Fahrers vorgesehen. Gut zu wissen: Sagt der Händler nicht ausdrücklich, dass keine
Vollkaskoversicherung
besteht, gilt für Sie die sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung zu Ihren Gunsten.

Was müssen Sie bei privaten Verkäufern beachten?

Besondere Vorsicht ist bei
Probefahrten
mit privaten Verkäufern geboten – und zwar für beide Seiten. Denn viele Versicherungsverträge lassen nur einen sehr begrenzten Nutzerkreis zu und selbst
Probefahrten
können ausgeschlossen sein. Das ist teilweise weder Käufer noch Verkäufer bewusst. Auch bei diesen privaten
Autokäufen
ist eine Probefahrtvereinbarung vorab dringend angeraten, damit es zu keinen
Streitigkeiten
kommt. So besteht etwa die Frage, wie der Verkäufer bei einem Unfall, für den seine Versicherung zwar die
Haftung
übernimmt, dafür entschädigt wird, dass er in eine schlechtere
Schadenfreiheitsklasse
rutscht.

Sollte es im
Verlauf
der Fahrt zu einen Unfall kommen, muss dies der Versicherung mit dem Hinweis, dass es sich um eine
Probefahrt
gehandelt hat, gemeldet werden.

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