Was Sie über die Maskenpflicht im Auto ab 2022 wissen müssen

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Was Sie über die Maskenpflicht im Auto ab 2022 wissen müssen Seit Corona ist die Maske unser Begleiter. 2022 wird sie auch im Verbandskasten des Autos Pflicht.

Auch in Ihrem Fahrzeug wird die Maske wohl bald zum gesetzlich vorgeschriebenen Begleiter. Allerdings muss sie nur mitgeführt werden.

Zwei Schutzmasken pro Fahrzeug

Wenn es ein symbolisches Bild gibt, das spontan augenblicklich mit der Corona-Pandemie verbunden wird, ist es wohl die Maske. Und das schlägt sich nun offenbar bald in der nächsten Straßenverkehrs-Zulassungssordnung nieder. Für Ihr Fuhrparkmanagement können Sie ab 2022 Medienberichten zufolge dann zwei Masken für jedes in die kostenlose Software eingebuchte Fahrzeug einplanen. 

In Ländern wie Italien hat der verpflichtende Mund-Nasen-Schutz schon länger Einzug ins Auto gehalten. Hier müssen zum Beispiel Masken getragen werden, wenn im Fahrzeug Personen aus verschiedenen Haushalten sitzen. Eine solche Pflicht ist in Deutschland nicht grundsätzlich vorgeschrieben.

Besserer Schutz bei Erster Hilfe

Was sich 2022 allerdings ändern soll, ist die Mitführpflicht von zwei Masken im Verbandskasten. Dieser muss im Inhalt der DIN-Norm 13164 entsprechen. Folglich müsste die DIN-Norm dann ergänzt werden.

Zur Pflicht werden sollen die beiden Masken nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums in den Verbandskästen von Pkw, Lkw und Bussen. Die Idee dahinter ist, dass Helfer so bei Erste-Hilfe-Maßnahmen, z.B. nach einem Unfall, besser geschützt werden und immer mindestens zwei neue Masken griffbereit haben.

Genauer Terminplan ist noch offen

Wann Sie Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, die dann übrigens unabhängig von der Corona-Lage gilt, genau in Kraft tritt, ist aktuell noch offen. Auch welche Maske genau vorgeschrieben sein wird (medizinische Maske oder FFP2-Maske), ist bislang noch nicht bekannt. Wenn sie jedoch verbindlich wird, müssen Sie sich nicht gleich einen neuen Verbandskasten kaufen. Es reicht, wenn Sie den vorhandenen Kasten um die dann vorgeschriebenen Masken ergänzen.

Sollten der Mundschutz fehlen, ist im Fall einer Polizeikontrolle das zu erwarten, was auch jetzt bei einem unvollständigen Verbandskasten gilt: Sie müssen fünf Euro zahlen. Fehlt der Verbandskasten ganz, sind zehn Euro fällig.


Foto:  © Getty Images

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