Was Sie tun sollten, wenn Sie einen Hund oder eine Katze angefahren haben

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Müssen Sie den Unfall mit
Hund
oder
Katze
melden?

Es sind nicht nur Wildscheine oder Rehe, die Autofahrern, auch jenen aus dem Fuhrpark, unvorhergesehen vor das
Fahrzeug
laufen können. Entlang der Straßen sieht man auch immer wieder
Hund
und
Katzen
, die offenbar mit einem Auto kollidiert und dann gestorben sind. Für die Fahrer ist ein solcher Unfall einerseits ein schreckhaftes
Erlebnis
. Andererseits stellt sich die Frage: Was mache ich jetzt? Halte ich an oder fahre ich weiter? Muss ich jemanden informieren? Und gibt es eigentlich Haftungsfragen zu beachten?

Es gibt keine generelle Pflicht, jeden Unfall mit einer
Katze
oder einem
Hund
zu melden. Dennoch sollte man bedenken, dass
Haustiere
einen Besitzer haben und sowohl geliebt als auch vermisst werden. Deshalb ist es grundsätzlich eine Frage der Fairness und des Mitgefühls, den Unfall zum Beispiel der
Polizei
zu melden. Speziell, wenn das Tier an der
Unfallstelle
eine Gefahr für andere Autofahrer darstellt.  In dem Moment haben Sie die Pflicht, die
Polizei
zu informieren.

Warum
Tierquälerei
und
Fahrerflucht
zum Thema werden können

Falls das Tier noch lebt, sollten Sie einen Tiernotarzt zu verständigen. Passen Sie beim Anhalten jedoch auf, dass Sie sich selbst nicht durch eine ungünstige Stelle an der Straße oder durch das Tier (z.B. Bisse) in Gefahr begeben. Setzen Sie vor einem etwaigen Aussteigen unbedingt den Warnblinker, ziehen Sie eine
Warnweste
an und stellen Sie ein
Warndreieck
auf. Sie selbst dürfen das Tier übrigens nicht von seinen Schmerzen „erlösen“, diese Entscheidung muss ein Tierarzt treffen.

Wenn das Tier verletzt ist und Sie kümmern sich nicht darum, dass es versorgt wird und weniger leidet, kann das als
Tierquälerei
gewertet werden und in einer Geldstrafe von bis zu 5000
Euro
münden. Außerdem sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass es Fälle gibt, in denen das Entfernen vom
Unfallort
mit einem
Haustier
im
Einzelfall
als
Fahrerflucht
gewertet wird.  Es empfiehlt sich daher immer, die
Polizei
zu informieren und dort nachzufragen, bevor Sie weiterfahren. Für
Tierhalter
wichtig zu wissen ist außerdem: Sie haften, wenn Ihr Tier einen Unfall mit Sach- oder
Personenschaden
verursacht.

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