Was gilt, wenn die Radarfalle ein Blitzer-Anhänger ohne Kennzeichen ist?
- 28. März 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Gelten für Blitzer-Anhänger andere Gesetze?
Mobile Blitzgeräte sind besonders tückisch. Während man die
Standorte der fest installierten oft kennt und die
Geschwindigkeit entsprechend exakt anpasst, wird man von den mobilen Blitzgeräten kalt erwischt. Ganz besonders, wenn diese aus der Ferne wie ein ganz normaler
Anhänger aussehen, aber in Wahrheit die
Geschwindigkeit kontrollieren.
Wenn das einem Autofahrer bzw. einem Nutzer im Fuhrpark passiert, gibt es dabei immer wieder Irritationen. Zum Beispiel, wenn die
Radarfalle ein Blitzer-Anhänger war, der entweder gar kein Kennzeichen hat oder ohne TÜV-Plakette am
Straßenrand stand. Da stellt sich die Frage: Sind die erhobenen Bußgelder überhaupt legal, wenn der entsprechende Blitzer-Anhänger offenbar gar nicht die Regeln der
Straßenverkehrsordnung befolgt. Schließlich gilt normalerweise, dass jeder, der einen
Anhänger im öffentlichen Raum benutzt oder abstellt, ihn auch anmelden, ordentlich versichern sowie vom
TÜV überprüfen lassen muss.
Blitzer-Anhänger stehen auch oft im Parkverbot
Ebenso fragwürdig erscheint es den geblitzten Autofahrern, wenn der
Anhänger zum Beispiel im Parkverbot stand. Muss man unter diesen
Umständen also zahlen oder wird der
Bußgeldbescheid dadurch anfechtbar?
Ähnliche Fälle haben sogar schon zu Beschwerden bei Gericht geführt. Für solche
Anhänger, die ebenso Panzerblitzer oder Enforcement
Trailer genannt werden, gelten allerdings tatsächlich andere Bedingungen. In der Regel ist es so, dass die mobilen Blitzer-Anhänger für den
Transport durchaus ein richtiges Kennzeichen haben. Dieses wird jedoch von den Beamten entfernt, bevor der
Anhänger an Ort und Stelle für mehrere Tage stehen bleibt. Teilweise wird auch statt des Original-Kennzeichens eine
Kopie angebracht, daher fehlt dann die TÜV-Plakette.
Die
Straßenverkehrsordnung benennt Sonderrechte
Die
Polizei hat eine
Sondergenehmigung, um den
Anhänger selbst ohne sichtbares Kennzeichen parken zu dürfen. Wer in
Paragraf 35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nachliest, erfährt außerdem, dass die
Blitzer wegen Sonderrechten der
Polizei sogar im Park- oder Halteverbot stehen dürfen. Insofern ist der entsprechende
Bußgeldbescheid grundsätzlich legal.
Einspruch erheben können Sie nur, wenn andere Fehler vorliegen wie z.B, wenn Sie einen Messfehler vermuten oder das
Tempolimit am
Standort nicht zum Auslöse-Tempo passt.