Warum der Fahrzeugschein im Handschuhfach nichts verloren hat
- 5. August 2022
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Ohne Fahrzeugschein wird ein Verwarnungsgeld fällig
Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss unter anderem den Fahrzeugschein, heute auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt, immer dabei haben. Doch gerade im Fuhrparkmanagement, wo die Fahrer eines Wagens öfters wechseln, ist das ständige Weiterreichen des Fahrzeugscheins lästig. Die scheinbare Lösung: Er wird im Handschuhfach deponiert, dann hat jeder Nutzer stets Zugriff darauf. Vor allem wird er so nicht vergessen, denn wer in eine Polizeikontrolle gerät, muss ohne den Schein mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Die Folgen, wenn Sie den Fahrzeugschein im Auto lassen
Doch den Fahrzeugschein dauerhaft im Auto zu lassen, ist leider keine gute Idee. Es ist zwar nicht verboten, doch wenn das Auto etwa gestohlen wird, liefern Sie dem Dieb damit noch die nötigen Papiere für das Auto frei Haus. Beachten sollten Sie hier vor allem, dass es zu Problemen mit der Versicherung kommen kann. Wird nämlich das Auto gestohlen, kann die Kfz-Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen, sofern der Fahrzeugschein im Wagen aufbewahrt wurde. Das Argument: Sie haben fahrlässig gehandelt.
Die Entscheidungen verschiedener Gerichte teilen diese Ansicht zwar nicht immer – aber das Risiko, dass in Ihrem Fall gegen Sie entschieden wird, ist da. Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 8 U 62/07) etwa sah im dauerhaften Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Handschuhfach Fahrlässigkeit und eine Gefahrenerhöhung. In keinem Fall sollten Sie den Fahrzeugschein so aufbewahren, dass er von außen sichtbar ist (wie etwa in der Mittelkonsole). Nur eine einmalige Unterbringung im Handschuhfach ist versicherungstechnisch relativ unbedenklich.
Dürfen Sie eine
Kopie des Fahrzeugscheins machen?
Doch wie sieht es mit der Lösung aus, den Fahrzeugschein speziell in einem geteilten Auto zu kopieren? Leider ist auch das keine gute Idee. Werden Sie unterwegs überprüft und müssen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorlegen, ist immer das Original gefragt. Bei einer Kopie ist ebenfalls ein Verwarnungsgeld fällig. Mehr noch: Wenn es ganz doof läuft, könnte die Polizei in einer Kopie – erst recht, wenn es eine Farbkopie ist – sogar Urkundenfälschung erkennen.