Wann Sie Überführungskennzeichen wirklich brauchen

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Wann Sie Überführungskennzeichen wirklich brauchen Auch ein Auto ohne Zulassung kann bewegt werden – wenn Sie die richtigen Kennzeichen haben. 

Beim Autokauf oder einer Probefahrt kommen oft Überführungskennzeichen zum Einsatz. Das müssen Sie dabei beachten. 

In Deutschland reicht ein Kurzzeitkennzeichen

Nicht immer hat das Auto, das bewegt werden soll, gerade eine Zulassung. Das gilt speziell beim Autokauf oder einer Probefahrt. Damit Sie für Ihr Fuhrparkmanagement über die Regelungen dazu im Bilde sind, sagen wir, was es beim Thema Überführungskennzeichen zu beachten gibt. 

In Deutschland brauchen Sie für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten mit einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist, die sogenannten Kurzzeitkennzeichen. Ganz rechts ist in einem gelben Feld das Datum vermerkt, bis zu dem Sie das Auto bewegen dürfen. Das Kennzeichen gilt maximal fünf Tage und darf nur mit einem einzigen Fahrzeug genutzt werden. Beachten Sie, dass Sie sich vor dem Gang zur Zulassungsstelle um einen für den Zeitraum der Kennzeichengültigkeit aktiven Versicherungsschutz sowie eine gültige Hauptuntersuchung kümmern müssen. Eine Umweltplakette dagegen brauchen Sie nicht.

Beantragen können Sie das Kurzzeitkennzeichen entweder bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder alternativ bei der des Fahrzeugstandorts. Die Schilder können Sie ganz normal bei einem Schilderdienst in der Nähe der Zulassungsstelle prägen lassen. 

Für den Export Ausfuhrkennzeichen wählen

Besondere Regelungen gibt es, wenn Sie das Fahrzeug ins Ausland überführen wollen. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Kennzeichen und wird nicht überall im Ausland akzeptiert. Einige Mitgliedsstaaten der EU wie Österreich oder Italien tun das aber mit einem gegenseitigen Abkommen. Andere tolerieren es in der Regel, aber auch nicht immer. Teilweise gibt es Geldbußen oder das Fahrzeug wird beschlagnahmt. Daher sollten Sie sich in jedem Fall vorab genau erkundigen und immer die Grüne Versichertenkarte mitführen.

Was Sie auf jeden Fall nicht dürfen: Mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland überführen. Dafür brauchen Sie ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Landes, in dem Sie das Auto gekauft haben. Wenn Sie umgekehrt ein Fahrzeug von Deutschland ins Ausland exportieren wollen, wählen Sie ebenfalls am besten ein Ausfuhrkennzeichen, das auch Export- oder Zollkennzeichen genannt wird, und bis zu zwölf Monate gültig sein kann. Damit haben Sie international keine Probleme. 


Foto:  © IMAGO / Manfred Segerer

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