Wann Sie einen Zeugenfragebogen ausfüllen müssen
- 25. August 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Wann erhält man einen Zeugenfragebogen?
Verliehene Autos bringen einem teils unerwartete
Überraschungen in den
Briefkasten. So kann es auch im Fuhrpark gehen, wenn ein
Verkehrsverstoß wie eine Temposünde begangen wurde, und die
Bußgeldstelle herausfinden möchte, wer mit dem Auto zum Beispiel geblitzt worden ist.
Diesen Zeugenfragebogen erhält man in der Regel dann, wenn die Behörde bereits weiß, dass der
Halter des
Fahrzeugs den
Verkehrsverstoß nicht begangen haben kann. Sprich: Die Behörde wendet sich an Sie als
Halter, hält Sie aber nicht für den Fahrer der Verkehrssünde. Das kann etwa der Fall sein, wenn man als
Halter bereits im Anhörungsbogen angegeben hat, nicht gefahren zu sein. Oder wenn der
Halter männlich ist und auf dem Blitzerfoto aber eindeutig eine Frau zu sehen ist. Im letzten Fall bekommt der
Halter dann sofort einen Zeugenfragebogen. Gerade wenn die Identität des Fahrers unklar ist, weil es sich zum Beispiel um einen
Firmenwagen handelt, wird ein Zeugenfragebogen verschickt.
Was passiert, wenn Sie den Zeugenfragebogen nicht ausfüllen?
In
Deutschland haftet nicht der
Halter eines
Fahrzeugs für eine
Ordnungswidrigkeit, sondern der Fahrer. Bekommen Sie als
Halter einen Zeugenfragebogen, gibt es zwar keine grundsätzliche Pflicht, diesen auszufüllen. Sie sollten es jedoch trotzdem tun, um weiterführende
Konsequenzen zu vermeiden. Wer den Bogen ignoriert, kann anschließend sogar zur
Polizei bestellt werden, die häufig die
Ermittlung des Fahrers übernimmt. Sie haben zwar ein Auskunftsverweigerungsrecht bzw. Zeugnisverweigerungsrecht, wenn Sie doch selbst gefahren sein sollten und sich also selbst belasten würden oder etwa keinen nahen Angehörigen belasten möchten. Auch dann ist aber je nach Fall von weiteren
Ermittlungen der
Polizei im
Umfeld des verdächtigten Fahrerkreises auszugehen.
Die unangenehmste
Nebenwirkung, wenn Sie als
Fahrzeughalter die Kooperation bei der
Ermittlung des Fahrers versagen, ist jedoch, dass Ihnen zwar keine Geldstrafe droht – aber die Behörde verlangen kann, dass Sie ab jetzt ein
Fahrtenbuch führen. Gerade Firmen sollten darauf achten, dass Sie dem Fahrer nicht einfach den Zeugenfragebogen geben und er sich darum kümmern soll. Beantwortet er den Bogen nämlich dann nicht, riskiert die Firma die Fahrtenbuchauflage.