Wann müssen Sie mit Licht fahren – und wann nicht?
- 2. Juni 2022
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Welche Regeln gibt es?
Wer im
Straßenverkehr unterwegs ist, braucht die Lichtanlage nicht nur, um selbst besser zu sehen. Es geht für die in die kostenlose
Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Autos ebenso darum, von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen zu werden. Das wiederum versäumen viele Fahrer regelmäßig, wenn sie etwa in der Dämmerung glauben, es reiche, dass sie selbst noch genug sehen.
Auf die Sichtverhältnisse kommt es an
Bei guten Sichtverhältnissen besteht in
Deutschland keine Pflicht, auch tagsüber
Licht einzuschalten. Wann die Beleuchtung zu benutzen ist, ist in Paragraph 17 der
Straßenverkehrsordnung geregelt. Nämlich nicht nur bei
Dunkelheit, sondern ebenfalls in der Dämmerung oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Das bedeutet: Behindern
Nebel, Schneefall oder starker
Regen die Sicht deutlich, ist das
Abblendlicht anzuschalten. Das gilt dann auch am Tag. In Tunneln ist das
Abblendlicht ebenfalls einzuschalten.
Tagfahrlicht reicht oft nicht
Besondere
Vorsicht ist hier bei dem
Irrglauben geboten, dass das heute verbreitete
Tagfahrlicht dann schon reichen wird. Das Problem dabei: Das
Tagfahrlicht ist nur vorne aktiv. Bei schlechten Sichtverhältnissen muss das Auto jedoch auch von hinten gut gesehen werden – daher ist das
Abblendlicht dann Pflicht. Wer trotz schlechter Sichtverhältnisse tagsüber kein
Abblendlicht benutzt, muss mit einem
Bußgeld von 25 Euro (innerorts) bis 60 Euro plus einen Punkt (außerorts) rechnen.
Nebelscheinwerfer als
Zusatz zum Abblendlicht
Bei Nebel,
Schneefall oder
Regen mit erheblicher
Sichtbehinderung sind außerdem zusätzlich
Nebelscheinwerfer erlaubt. Allerdings müssen Sie sie sofort wieder ausschalten, wenn sich die Sicht verbessert. Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur bei
Sichtweiten unter 50 Metern anschalten. Verstoßen Sie gegen diese Regeln und setzen
Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte auch bei guter Sicht ein, droht ein
Bußgeld von mindestens 20 Euro.