Wann es erlaubt ist, AdBlue zu deaktivieren

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Was leistet AdBlue für den Dieselmotor?

Die
Abgase
von modernen
Dieselfahrzeugen
– also womöglich ebenso im Fuhrpark – werden heute vielfach mit AdBlue umweltfreundlicher gemacht. Wie das geht? Die flüssige
Harnstofflösung
reduziert bei
Fahrzeugen
mit Selektiven Katalytischen Reduktions (SCR)-Systemen die Stickoxidemissionen, indem AdBlue mit den Schadstoffen reagiert und sie nahezu komplett in
Wasserdampf
und ungefährlichen
Stickstoff
umwandelt. Also eigentlich eine gute Sache.

AdBlue hat auch einige Schattenseiten

Der Nachteil: Alle 5000 bis 15.000 Kilometer ist der AdBlue-Tank leer und muss nachgefüllt werden, sonst kann das
Dieselfahrzeug
nicht mehr starten. Zudem ist das Nachfüllen teils umständlich, die
Flüssigkeit
ist außerdem ätzend und kann Augen,
Atemwege
oder Haut reizen. Weiteres Manko: Sie hält weder besonders kalte noch besonders heiße Regionen gut aus, wobei der
Gefrierpunkt
bereits bei unter -11 Grad Celsius liegt, was in einer kalten Winternacht schnell mal erreicht sein kann. Zudem entstehen natürlich zusätzliche Kosten für die
Harnstofflösung
sowie dafür, dass das AdBlue-System recht störanfällig ist. Insofern fragen sich Autofahrer immer wieder, ob sie AdBlue nicht zeitweise oder langfristig deaktivieren können. In
Deutschland
und der EU ist die Antwort klar: Nein, die
Deaktivierung
ist nicht erlaubt. Das steht auch ausdrücklich in § 47f der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

In welchen Fällen ist die
Deaktivierung
von AdBlue legal?

Eine
Deaktivierung
kommt jedoch dann infrage, wenn Sie ins nicht-europäische Ausland fahren bzw. ihr
Fahrzeug
zum Beispiel für einen längeren
Auslandsaufenthalt
nach Amerika,
Australien
oder Afrika exportieren. Auch wenn das
Fahrzeug
nur noch ausschließlich auf einem
Privatgelände
genutzt wird und nicht mehr der StVZO unterliegt, dürfen Sie AdBlue deaktivieren.

Die
Deaktivierung
wird über das
Motorsteuergerät
vorgenommen. Dafür sollte man sich an einen
Fachbetrieb
wenden, der dann zugleich dafür sorgen wird, dass entsprechende
Warnmeldungen
im
Kombiinstrument
nicht mehr erscheinen.

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