Vom Hund als Beifahrer bis Sprachnachrichten: Diese Dinge sind beim Autofahren verboten

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Vom Hund als Beifahrer bis Sprachnachrichten: Diese Dinge sind beim Autofahren verboten

Viele ungeahnte Verbote pflastern den Autofahrerweg

Ohne Regeln geht es im Straßenverkehr und beim Autofahren nicht. Doch darunter sind neben den allgemeinen Verkehrsregeln und -zeichen oder Verboten wie dass man am Steuer nicht ohne Freisprechanlage telefonieren darf, auch noch einige andere Dinge, die vielen Menschen gar nicht wirklich bekannt sind. Sie machen daher Dinge, von denen sie annehmen, dass sie damit schon nichts falsch machen – und werden womöglich irgendwann mit einem Bußgeld oder gar noch größeren Konsequenzen überrascht. Damit die Fahrer im Fuhrpark hier nicht unbeabsichtigt in die Falle tappen, sagen wir, welche Verbote besonders oft unwissend missachtet werden.

Wetten, dass Sie ständig gegen mehr dieser Verbote verstoßen, als Ihnen bewusst ist?

  1. Sie nehmen Ihren Hund auf dem Beifahrersitz mit
    Mit Tieren ist es wie mit Ladung: Sie dürfen nicht ungesichert transportiert werden. Wer dagegen verstößt, muss bereits mit 35 Euro Bußgeld rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf bis zu 75 Euro und es kann sogar Punkte in Flensburg geben. Verboten ist es daher nicht nur, den Hund auf dem Beifahrersitz Platz nehmen zu lassen. Auch die verbreitete Methode, ihn nach dem Spaziergang in den Kofferraum springen zu lassen, ist nicht gestattet. Nötig sind nämlich zwingend eine Transportbox oder ein Tiergurt.
  2. Sie steigen im Stau auf der Autobahn aus
    Selbst wenn alle Autos auf der Autobahn stehen und nichts mehr geht, ist das verbreitete Bild, dass Leute aus ihren Autos aussteigen, grundsätzlich nicht erlaubt. Zu Fuß darf man gemäß der Straßenverkehrsordnung nämlich schlicht nicht auf der Autobahn unterwegs sein, es sei denn, Sie sichern einen Unfall ab. Das Bußgeld beläuft sich auf 10 Euro.
  3. Sie werfen eine Zigarette aus dem Auto
    Weit verbreitet und ziemlich verboten: Zum einen gilt es als Umweltverschmutzung, Müll aus dem Auto zu werfen. Für die Ordnungswidrigkeit, eine Zigarette aus dem Fenster zu werfen, drohen 50 Euro Bußgeld. Noch viel fataler ist es allerdings, wenn durch den noch glimmenden Stummel ein Feuer ausgelöst wird, dann begehen Sie sogar eine Straftat.

  4. Sie verschicken eine Sprachnachricht
    Schön, dass Sie während der Fahrt mit dem Smartphone keine Textnachricht tippen wollen. Aber sofern Sie nun glauben, mit einer Sprachnachricht, das Handyverbot am Steuer zu umgehen, haben Sie sich getäuscht. Die Straßenverkehrsordnung setzt für den Fahrer vielmehr alle Funktionen des Handys auf den Index, sofern es dafür aufgenommen oder gehalten werden muss. Wenn Sie die Sprachnachricht mit der Freisprechanlage hinbekommen und ein Knopfdruck genügt oder Sprachsteuerung möglich ist, ist das zwar gestattet. Sie dürfen aber nicht mehr als einen kurzen Blick auf das Gerät werfen.

  5. Sie beschäftigen sich ausgiebig mit dem Radio
    Auch hier ist es so, dass ein kurzer Blick auf das Radio, etwa, um den Sender zu wechseln, zwar erlaubt ist. Wer aber ewig am Autoradio herumfummelt und nebenbei noch das Fahrzeug steuert, ist extrem abgelenkt und hat bei einem Unfall definitiv mit Konsequenzen zu rechnen. Wer also erst in Unterpunkte des Menüs vordringen muss, um beim Radio etwas einzustellen, sollte das lieber tun, wenn er auf dem nächsten Parkplatz steht. Sobald es die Verkehrssicherheit gefährdet, ist das Bedienen während der Fahrt verboten.

  6. Sie parken einfach so, weil der Parkscheinautomat kaputt ist
    Ist der Automat defekt, freuen sich Autofahrer oft, jetzt kostenlos parken zu dürfen. Dabei vergisst man leicht, dass vorab noch zwei Dinge zu tun sind: 1. Sie müssen zunächst schauen, ob in der Parkzone kein anderer funktionierender Parkscheinautomat steht, den Sie benutzen könnten. 2. Finden Sie keinen anderen Automaten, können Sie tatsächlich kostenlos dort stehen – allerdings nicht, ohne eine Parkscheibe auszulegen und dann die Höchstparkdauer einzuhalten. Fehlt die Scheibe, müssen Sie mit einem Knöllchen rechnen.

  7. Sie klemmen sich den Gurt unter die Achsel
    Manche Autofahrer mögen es nicht, wenn der Sicherheitsgurt über ihre Schulter führt und verlegen den Gurt unter die Achsel. Angeschnallt ist man dann ja, oder? Falsch gedacht. Die Straßenverkehrsordnung verlangt nämlich nicht nur, dass man beim Autofahren einen Gurt tragen muss, sondern zudem, dass dieser richtig angelegt werden muss. Für den 3-Punkt-Sicherheitsgurt gilt: Nur, wenn er über die Schulter führt, gilt man als angegurtet. Ansonsten droht ein Bußgeld – und bei einem Unfall zudem weitaus mehr Verletzungen.

Back to top
JETZT
TESTEN