So lange müssen Sie nach einem Parkrempler warten

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Auch bei
Bagatellschaden
gilt: Warten

Beim Parken wird es schnell sehr eng und unübersichtlich. Zack, streift dann auch so manches in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchte Fahrzeug aus Versehen einen anderen Pkw. Nicht selten ist der betreffende gegnerische Fahrer dann gerade nicht da und man fragt sich: Muss ich jetzt wirklich wegen dieses Bagatellschadens von ein paar Kratzern an der Stoßstange warten? 

Ein
Zettel
an der Windschutzscheibe reicht nicht

Falsch ist auf jeden Fall die Annahme, dass bei solchen geringfügigen Schäden ein Zettel mit den eignen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des touchierten Fahrzeugs reicht. Das genügt nämlich nicht, um dem Vorwurf der Fahrerflucht zu entgehen, zumal der Zettel entwendet oder vom Wind weggeweht werden könnte. Tatsächlich kann es im Schlimmstfall zu einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und sogar zum Verlust des Führerscheins führen. 

Grundsätzlich müssen Sie nämlich zunächst eine, wie es im Strafgesetzbuch heißt, „angemessene Zeit“ warten, um sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Wie lange genau diese Zeitspanne ist, wird in dem Gesetz nicht definiert. In der Regel werden aber mindestens 30 Minuten Wartezeit angenommen. Bei höheren Schäden auch länger. 

Nach
Wartezeit
die
Polizei
rufen

Kehrt der Unfallgegner dann nicht zeitnah zurück, sollten Sie die Polizei informieren und den Unfall aufnehmen lassen. Denn auch dann reicht der Zettel an der Windschutzscheibe nicht. Sie müssen vielmehr Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Fahrzeug bei der Polizei hinterlassen. Das bedeutet zwar angesichts des Bagatellschadens einigen zeitlichen Aufwand für Sie – Sie machen so aber alles richtig und riskieren zudem nicht Ihren Versicherungsschutz.

Gut überlegen sollten Sie sich zudem, ob Sie angeben, den Rempler nicht bemerkt zu haben und deshalb gefahren sind. Das kann natürlich tatsächlich vorkommen und ist in dem Fall keine Fahrerflucht. Allerdings wird dann in der Regel ein Sachverständiger hinzugezogen, der sehr wohl rekonstruieren kann, ob der Aufprall für Sie hätte bemerkbar sein müssen. 

 

nlasser der nächste Verdächtige. Das zeichnet sich aber meistens schon vor dem Tag, an dem das Auto nicht mehr anspringt, ab. Meistens hören Sie vorher schon klackernde Geräusche oder der Anlasser reagiert, der Motor hingegen startet erst nach mehreren Versuchen. 

  • Die Zündkerzen sind defekt
    Ohne die Zündkerzen kann Ihr Auto nicht fahren. Ist eine von ihnen defekt, kann das Auto meist schon nicht mehr starten. Diesen Defekt erkennen Sie vorab daran, dass der Motor nicht rund läuft und ruckelt, es immer wieder Zündaussetzer gibt oder der Spritverbrauch steigt. Bei diesen Symptomen sollten Sie also schnell reagieren, damit es gar nicht so weit kommt, dass das Auto nicht mehr anspringt. Ein regelmäßiger Tausch der Zündkerzen verhindert dieses Problem. 
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