So können Sie die Kosten Ihres Autounfalls von der Steuer absetzen
- 31. August 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Wenn Unfallkosten
Werbungskosten sind
Lässt sich ein
Autounfall irgendwie positiv nutzen? Im
Normalfall nicht, schließlich bedeutet er mindestens Ärger und Kosten, wenn nicht sogar Schmerzen. Doch einen wichtigen
Nebeneffekt eines
Autounfalls, der auf einer beruflichen Fahrt passiert ist, sollten die Nutzer im Fuhrpark unbedingt kennen: Er lässt sich als
Werbungskosten von der
Steuer absetzen.
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrem
Beruf entstehen und steuerlich geltend gemacht werden können. Darunter fallen nicht nur Punkte wie die täglichen Fahrten zur Arbeit,
Dienstreisen oder Fortbildungen, sondern mitunter auch geschehene Unfälle.
Welche
Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Damit die Kosten eines Unfalls vom
Finanzamt anerkannt werden und somit Ihre
Steuerlast bei den Einkünften senken können, müssen bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Unfall auf dem direkten Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten
Arbeitsstätte oder alternativ auf einer dienstlichen Fahrt passiert sein.
Umwege sind erlaubt, wenn sie ebenfalls berufliche Gründe haben, also zum Beispiel, um eine berufliche
Fahrgemeinschaft abzuholen, um zu
Vorstellungsgesprächen zu kommen oder wegen doppelter
Haushaltsführung.
Außerdem erkennt das
Finanzamt nur Kosten an, die Sie tatsächlich selbst zahlen mussten. Wurden die Ausgaben von einer Versicherung oder Ihrem Arbeitgeber ersetzt, fallen diese logischerweise flach. Insofern kommen grob nur zwei Fälle infrage, bei denen Sie die
Werbungskosten für einen Unfall auf dem
Arbeitsweg geltend machen können: Entweder, Sie haben den Unfall zumindest teilweise selbst verschuldet (z.B. durch erhöhte Geschwindigkeit) und besitzen keine
Vollkaskoversicherung. Oder der Unfallgegner war schuld, hat aber keine Versicherung und ist auch nicht in der Lage, den Schaden zu bezahlen.
Welche Unfallkosten können steuerlich geltend gemacht werden?
Trifft das zu, sollten Sie alle Rechnungen, auch Gutachten sowie den
Unfallbericht und etwaige anteilige Erstattungsbelege durch die Versicherung für das
Finanzamt aufbewahren. Die gute Nachricht: Nicht nur die
Reparaturkosten können Sie als
Werbungskosten geltend machen, sondern im Grunde sämtliche Kosten, die mit dem Unfall zusammenhängen, wie zum Beispiel Anwaltshonorare, Abschleppgebühren,
Mietwagen, ja sogar Schadenersatzzahlungen – jedenfalls, wenn keine
Absicht und kein
Alkohol im Spiel waren. Einzig die Höherstufung in der Versicherung wegen des Schadens erkennt das
Finanzamt nicht als absetzbar an.