Rückrufaktionen beim Auto: So verhalten Sie sich richtig
- 20. Juli 2022
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Viele Autos von
Rückrufen betroffen
Die Chance, dass eine
Rückrufaktion irgendwann
Fahrzeuge im Fuhrparkmanagement betrifft, ist gar nicht so gering. Immerhin wurden etwa in der ersten
Jahreshälfte von 2020 weltweit mehr als 13
Millionen Autos zurückgerufen. Die Gründe, warum es zu Fahrzeugmängeln kommt, sind vielfältig. Vielleicht hat der
Hersteller einen Defekt der
Bremsen festgestellt, vielleicht hat der
Airbag versagt. Ganz zu schweigen vom VW-Abgasskandal, bei dem das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) VW vor ein paar Jahren alleine zum
Rückruf von 2,4
Millionen
Fahrzeugen zwang.
Die Pflichten hängen von der Schwere des
Mangels ab
Je nachdem, welche Art
Mangel vorliegt, sind Ihre Pflichten gelagert. Bei einem verpflichtenden
Rückruf, bei dem es um die
Sicherheit geht oder die Umwelt (z.B. Ölverlust), müssen Sie das Auto zwingend in eine autorisierte
Werkstatt bringen. Sonst kann es stillgelegt werden. Sie erfahren vom
Rückruf auf jeden Fall entweder per Post vom KBA oder vom
Hersteller.
Bei leichteren
Mängeln ist der
Rückruf in der Regel freiwillig und wird als „Serviceaktion“ verpackt. In jedem Fall sollten Sie bald nach dem Schreiben einen
Termin vereinbaren, um jedes Risiko von Folgeschäden auszuschließen. Es gibt auch noch „stille Aktionen“, z.B. bei der
Klimaanlage, wo die
Reparatur heimlich beim nächsten Werkstattbesuch erfolgt. Das Problem bei Service- und stillen Aktionen: Gerade bei
Gebrauchtwagen oder wenn Sie nicht mehr in die Vertragswerkstatt fahren, erfahren Sie oft gar nichts von den
Mängeln und gehen leer aus.
Wer zahlt Reparaturkosten und Ausfälle?
Dass der
Hersteller die Reparaturkosten übernimmt, wenn er Ihnen ein mangelhaftes Auto verkauft hat, ist übrigens nicht so selbstverständlich wie man denken würde. Eine Pflicht zur Kostenübernahme hat er nur in der zweijährigen Sachmängelhaftungsfrist nach Neuwagenkauf.
Aus Imagegründen zahlen die
Hersteller die
Reparatur allerdings in der Regel auch später. Sie können jedoch außerhalb der Sachmängelhaftungsfrist oder
Garantie weder Ihre Aufwendungen, um zur
Werkstatt zu kommen noch für Folgekosten wegen des vorübergehenden Fahrzeugausfalls (z.B. Mietwagen) geltend machen. Manchmal sind die Händler kulant und stellen einen Ersatzwagen. Kommt es wegen des
Mangels zu einem
Unfall, können Sie
Schadenersatz verlangen.