Nach diesem Urteil sollten Sie sich das Rasen doppelt überlegen
- 18. Juli 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Hohe
Geschwindigkeit verändert die Haftungsfrage
Auf der
Autobahn herrschen mitunter rasante
Geschwindigkeiten. Vor allem, wenn es kein
Tempolimit gibt, treten manche Fahrer das
Gaspedal voll durch. Das wiederum ist schon aus Sicherheitsgründen für die Nutzer im Fuhrpark keine gute Idee. Aber auch bei der
Haftung, wenn ein Unfall geschieht, sieht es für Tempo-Fans schlecht aus – sogar dann, wenn sie zunächst gar keine Schuld zu treffen scheint.
Beim
Spurwechsel kollidiert
Ein Urteil des
Oberlandesgerichts (
OLG)
München (Az.: 10 U 7382/21) sollte
Raser auf jeden Fall besonders aufhorchen lassen. In besagtem Fall war der Mann mit etwa 200 km/h auf der linken Spur unterwegs. Ein anderes
Fahrzeug wollte die Spur wechseln und übersah dabei das schnell herannahende
Fahrzeug links. Ein
Tempolimit hatte es auf dem
Streckenabschnitt nicht gegeben, also sah sich der Mann, der mit 200 km/h links gefahren war im Recht und forderte von seinem Unfallgegner vollen
Schadenersatz.
Warum nicht nur der Ausscherende haftet
Das
OLG
München sah das jedoch anders. Es argumentierte nämlich mit der
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die auf
Autobahnen zwar nicht verbindlich ist, aber empfohlen wird. Und der Mann habe mit 200 km/h eben rund 70 km/h über der
Richtgeschwindigkeit gelegen. Dies müsse berücksichtigt werden.
Daher befand das Gericht, dass nicht nur der Ausscherende haften müsse, sondern auch der sehr schnell fahrende Mann. Wer so schnell unterwegs ist, läuft nach
Ansicht des
OLG Gefahr, dass andere die
Geschwindigkeit unterschätzen und es zu einer Kollision kommt. Denn, so die Argumentation des Gerichts, die
Betriebsgefahr erhöhe sich durch das hohe Tempo. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Unfall bei 130 km/h vermeidbar gewesen wäre. Letztlich haftete der Mann, obwohl er gegen kein
Tempolimit verstoßen hatte, zu 25 Prozent.