Nach dem Blitzerfoto: Wie Sie richtig Einspruch einlegen

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Einspruch kann sich lohnen

Wenn der
Bußgeldbescheid
für eines der
Fahrzeuge
im Fuhrpark ins Haus flattert, muss man sich je nach
Sachlage
nicht in sein Schicksal ergeben. Wenn Sie z.B. dank
Tempomat
wissen, dass Sie viel langsamer waren, als der
Blitzer
gemessen haben will oder Sie aus sonstigen Gründen von einer Fehlmessung ausgehen (z.B. wegen
Sonneneinstrahlung
oder
Fahrzeuge
auf mehreren
Fahrspuren
wurden verwechselt), können Sie
Einspruch
gegen den
Bußgeldbescheid
erheben. Das gilt auch bei anderen
Bußgeldbescheiden
, z.B., wenn beim
Falschparken
offenbar Ihr Kennzeichen verwechselt wurde, weil Sie an dem betreffenden Tag weder in der Stadt noch je in der genannten Straße waren. Außerdem kann es zu formalen Fehlern kommen, gegen die Sie
Einspruch
erheben können, z.B., dass die Bearbeitungszeit von drei Monaten überschritten wurde.

Was muss im
Einspruch
stehen?

Üblicherweise muss der
Einspruch
gegen einen
Bußgeldbescheid
bei der Bußgeldbehörde innerhalb von 14 Tagen nach
Zustellung
eingelegt werden. Verpassen Sie die
Frist
, müssen Sie zahlen und etwaige Punkte oder
Fahrverbote
werden fällig. Ausnahme: Sie haben die
Einspruchsfrist
unverschuldet verpasst, z.B. wegen
Urlaub
oder
Krankenhausaufenthalt
, dann müssen Sie eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen.

Für das Vorgehen gegen den
Bescheid
reicht es, das betreffende
Aktenzeichen
zu nennen und zu schreiben, dass man dagegen
Einspruch
einlegt. In der Regel können Sie den
Einspruch
per
Fax
, Brief oder teils per
Mail
abschicken. Allerdings ist die Mailform formell umstritten und sollte deshalb unterbleiben. Grundsätzlich müssen Sie den
Einspruch
nicht sofort begründen, sollten es aber tun, wenn Sie bereits alle dafür notwendigen Fakten vorliegen haben. Geht es beispielsweise um einen Bearbeitungs- oder Messfehler, kann die Behörde das oft schon bei der erneuten
Prüfung
des Falls erkennen und das Verfahren einstellen.

Was, wenn die Behörde den
Einspruch
ablehnt?

Ist das nicht möglich, wird das Ganze in einer
Gerichtsverhandlung
geprüft. Für diesen Fall sollten Sie auch einen Anwalt einschalten, der Sie berät und
Akteneinsicht
beantragen kann. Das Bußgeld sowie etwaige Punkte oder ein mögliches
Fahrverbot
werden erst rechtskräftig, wenn das Gericht gegen Sie entscheidet. Bis zur
Gerichtsverhandlung
können Sie den
Einspruch
übrigens jederzeit zurückziehen.

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