Nach dem Blitzerfoto: Wie Sie richtig Einspruch einlegen
- 22. Juni 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
- Kommentare deaktiviert für Nach dem Blitzerfoto: Wie Sie richtig Einspruch einlegen
Einspruch kann sich lohnen
Wenn der
Bußgeldbescheid für eines der
Fahrzeuge im Fuhrpark ins Haus flattert, muss man sich je nach
Sachlage nicht in sein Schicksal ergeben. Wenn Sie z.B. dank
Tempomat wissen, dass Sie viel langsamer waren, als der
Blitzer gemessen haben will oder Sie aus sonstigen Gründen von einer Fehlmessung ausgehen (z.B. wegen
Sonneneinstrahlung oder
Fahrzeuge auf mehreren
Fahrspuren wurden verwechselt), können Sie
Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid erheben. Das gilt auch bei anderen
Bußgeldbescheiden, z.B., wenn beim
Falschparken offenbar Ihr Kennzeichen verwechselt wurde, weil Sie an dem betreffenden Tag weder in der Stadt noch je in der genannten Straße waren. Außerdem kann es zu formalen Fehlern kommen, gegen die Sie
Einspruch erheben können, z.B., dass die Bearbeitungszeit von drei Monaten überschritten wurde.
Was muss im
Einspruch stehen?
Üblicherweise muss der
Einspruch gegen einen
Bußgeldbescheid bei der Bußgeldbehörde innerhalb von 14 Tagen nach
Zustellung eingelegt werden. Verpassen Sie die
Frist, müssen Sie zahlen und etwaige Punkte oder
Fahrverbote werden fällig. Ausnahme: Sie haben die
Einspruchsfrist unverschuldet verpasst, z.B. wegen
Urlaub oder
Krankenhausaufenthalt, dann müssen Sie eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen.
Für das Vorgehen gegen den
Bescheid reicht es, das betreffende
Aktenzeichen zu nennen und zu schreiben, dass man dagegen
Einspruch einlegt. In der Regel können Sie den
Einspruch per
Fax, Brief oder teils per
Mail abschicken. Allerdings ist die Mailform formell umstritten und sollte deshalb unterbleiben. Grundsätzlich müssen Sie den
Einspruch nicht sofort begründen, sollten es aber tun, wenn Sie bereits alle dafür notwendigen Fakten vorliegen haben. Geht es beispielsweise um einen Bearbeitungs- oder Messfehler, kann die Behörde das oft schon bei der erneuten
Prüfung des Falls erkennen und das Verfahren einstellen.
Was, wenn die Behörde den
Einspruch ablehnt?
Ist das nicht möglich, wird das Ganze in einer
Gerichtsverhandlung geprüft. Für diesen Fall sollten Sie auch einen Anwalt einschalten, der Sie berät und
Akteneinsicht beantragen kann. Das Bußgeld sowie etwaige Punkte oder ein mögliches
Fahrverbot werden erst rechtskräftig, wenn das Gericht gegen Sie entscheidet. Bis zur
Gerichtsverhandlung können Sie den
Einspruch übrigens jederzeit zurückziehen.