Magnetische Kennzeichenhalter – das müssen Sie dazu wissen

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Magnetische Kennzeichenhalter bieten einige Vorteile

Magnetismus kann verlockend sein. Zum Beispiel, wenn Sie das Kennzeichen eines Fahrzeugs, sei es privat oder aus dem Fuhrpark, mit Magneten befestigen. Dadurch lassen sich etwa Wechselkennzeichen ganz leicht und unkompliziert tauschen. Es sieht auch besser aus, weil der weniger hübsche Kennzeichenrahmen wegfällt. Vor allem geht alles schneller, zumal keine Schrauben benutzt oder Bauteile bearbeitet werden müssen.

Was sagt der Gesetzgeber?

Also eigentlich alles erst einmal positiv. Der Knackpunkt dabei: Magnet-Kennzeichenhalter rangieren rechtlich eher in einer Grauzone. Denn der Gesetzgeber hat zwar recht genaue Vorgaben, wie das Kennzeichen an sich beispielsweise in Schriftfarbe und Größe aussehen muss. Aber zur Frage, wie es montiert werden sollte, muss man mit einem „fest angebracht“ auskommen – was Interpretationssache bleibt, da keine genaue Methode vorgeschrieben ist. 2023 definierte das Bundesverkehrsministerium jedoch in seiner Verkehrsblattverlautbarung etwas genauer, was bei der „Verwendung von Kennzeichenbefestigungen“ zu beachten ist. Eine feste Anbringung sei demnach dann geben, wenn für die Entfernung ein Werkzeug nötig sei.

Das muss die magnetische Befestigung aushalten

Dafür muss zwar nicht zwingend eine Halterung mit Schrauben gewählt werden, aber auch bei alternativen Befestigungsarten wie eben mit Magnet oder etwa Klett ist entscheidend,  dass ein Kennzeichen nur dann als fest angebracht gilt, wenn es sich nicht bei Belastungen wie Kopfsteinpflaster, Schlaglöchern oder Waschstraßen verabschiedet. Auch bei Einflüssen wie Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Schlägen und Stößen etc. muss gewährleistet sein, dass das Kennzeichen nicht verloren geht.

Ob Sie bei einem mit Magneten angebrachten Nummernschild also Probleme haben, ist letztlich eine Frage der Qualität des Schildes und auch des Ermessens von etwa TÜV-Prüfer oder Polizei. Ist die Befestigung unzureichend oder wird als solche eingestuft bzw. führt zum Kennzeichenverlust, müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Zusätzlich können Ihnen die Beamten die Weiterfahrt erst gestatten, wenn Ihre Nummernschilder den Vorgaben entsprechend montiert sind. Außerdem wichtig zu wissen: Grundsätzlich nicht erlaubt sind sogenannte Magnetkennzeichen, bei denen das Kennzeichen auf eine Magnetfolie gedruckt wird.

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