Ist für eine Probefahrt wirklich ein Vertrag nötig?
- 9. September 2024
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Der Probefahrtvertrag verhindert Streitigkeiten
Die
Katze im Sack möchte speziell bei
Gebrauchtwagen niemand kaufen. Wenn Sie also aus dem Fuhrpark oder privat ein Auto verkaufen, gehört es dazu, dass die Interessenten eine
Probefahrt einlegen möchten.
Der Punkt, über den sowohl die privaten Verkäufer als auch die Interessenten dabei häufig nicht nachdenken, ist die rechtliche Seite. Sie steigen stattdessen einfach ein und testen den Wagen. Meistens geht das gut. Doch falls es mal einen Unfall während der
Probefahrt gibt, kann es sehr von Vorteil sein, wenn man zuvor einen Probefahrtvertrag geschlossen hat. Damit werden
Streitigkeiten sowie Ärger mit der Kfz-Versicherung vermieden.
Was sollte im Probefahrtvertrag stehen?
Im Grunde ist der Probefahrtvertrag keine große Sache. Ein Muster können Sie beispielsweise bei einem
Automobilclub wie dem ADAC herunterladen. Käufer und Kaufinteressent geben darin ihre persönlichen
Daten (z.B. auch Kfz-Versicherungsnummer oder Führerscheinnummer) an, weiterhin werden die
Daten des
Fahrzeugs mit Details wie
Hersteller,
Kilometerstand, Vorschäden oder Kennzeichen erfasst. Neben
Datum,
Uhrzeit und
Fahrtdauer enthält solch ein Vertrag Angaben zum
Umfang des
Versicherungsschutzes inklusive möglicher
Selbstbeteiligung oder einer etwaigen
Kaution sowie eine Haftungsvereinbarung. So ist für beide Seiten vor der
Probefahrt klar, auf was sie sich einlassen.
Immer vor der Fahrt
Ausweis und
Führerschein des Käufers checken
Für den Kaufinteressenten wird so transparent, wie das
Fahrzeug im
Schadensfall während der
Probefahrt versichert ist. Der
Halter wiederum kann die
Haftung für Schäden im Bereich der
Selbstbeteiligung oder etwaige Bußgelder während der Fahrt auf den Probefahrer übertragen. Wichtig ist zudem, dass sich der
Halter vom Interessenten vor der Fahrt
Führerschein und
Ausweis zeigen lässt, um die
Daten zu überprüfen.
Vor der
Probefahrt sollte der
Halter aber unabhängig vom Probefahrtvertrag immer mit der Kfz-Versicherung klären, ob es besondere Bedingungen für eine
Probefahrt gibt. So könnte es eine
Altersgrenze für den Fahrer geben.
Gut zu wissen: Ein gewerblicher Händler hat in der Regel eine
Vollkaskoversicherung. Ist das nicht der Fall, muss er Sie auf die Haftungsübernahme jedoch hinweisen. Achten Sie beim Händler als Käufer vor allem auf die
Selbstbeteiligung – sie ist mitunter hoch.