Ist für eine Probefahrt wirklich ein Vertrag nötig?

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Ist für eine Probefahrt wirklich ein Vertrag nötig?

Der Probefahrtvertrag verhindert Streitigkeiten

Die
Katze
im Sack möchte speziell bei
Gebrauchtwagen
niemand kaufen. Wenn Sie also aus dem Fuhrpark oder privat ein Auto verkaufen, gehört es dazu, dass die Interessenten eine
Probefahrt
einlegen möchten.

Der Punkt, über den sowohl die privaten Verkäufer als auch die Interessenten dabei häufig nicht nachdenken, ist die rechtliche Seite. Sie steigen stattdessen einfach ein und testen den Wagen. Meistens geht das gut. Doch falls es mal einen Unfall während der
Probefahrt
gibt, kann es sehr von Vorteil sein, wenn man zuvor einen Probefahrtvertrag geschlossen hat. Damit werden
Streitigkeiten
sowie Ärger mit der Kfz-Versicherung vermieden.

Was sollte im Probefahrtvertrag stehen?

Im Grunde ist der Probefahrtvertrag keine große Sache. Ein Muster können Sie beispielsweise bei einem
Automobilclub
wie dem ADAC herunterladen. Käufer und Kaufinteressent geben darin ihre persönlichen
Daten
(z.B. auch Kfz-Versicherungsnummer oder Führerscheinnummer) an, weiterhin werden die
Daten
des
Fahrzeugs
mit Details wie
Hersteller
,
Kilometerstand
, Vorschäden oder Kennzeichen erfasst. Neben
Datum
,
Uhrzeit
und
Fahrtdauer
enthält solch ein Vertrag Angaben zum
Umfang
des
Versicherungsschutzes
inklusive möglicher
Selbstbeteiligung
oder einer etwaigen
Kaution
sowie eine Haftungsvereinbarung. So ist für beide Seiten vor der
Probefahrt
klar, auf was sie sich einlassen.

Immer vor der Fahrt
Ausweis
und
Führerschein
des Käufers checken

Für den Kaufinteressenten wird so transparent, wie das
Fahrzeug
im
Schadensfall
während der
Probefahrt
versichert ist. Der
Halter
wiederum kann die
Haftung
für Schäden im Bereich der
Selbstbeteiligung
oder etwaige Bußgelder während der Fahrt auf den Probefahrer übertragen. Wichtig ist zudem, dass sich der
Halter
vom Interessenten vor der Fahrt
Führerschein
und
Ausweis
zeigen lässt, um die
Daten
zu überprüfen.

Vor der
Probefahrt
sollte der
Halter
aber unabhängig vom Probefahrtvertrag immer mit der Kfz-Versicherung klären, ob es besondere Bedingungen für eine
Probefahrt
gibt. So könnte es eine
Altersgrenze
für den Fahrer geben.

Gut zu wissen: Ein gewerblicher Händler hat in der Regel eine
Vollkaskoversicherung
. Ist das nicht der Fall, muss er Sie auf die Haftungsübernahme jedoch hinweisen. Achten Sie beim Händler als Käufer vor allem auf die
Selbstbeteiligung
– sie ist mitunter hoch.

Back to top
JETZT
TESTEN