In diesen Fällen können Sie sich von der Kfz-Steuer befreien lassen
- 30. Januar 2024
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Diplomaten,
Polizei oder Zoll fahren günstiger
Wer träumt nicht davon, bei der
Kfz-Steuer nicht belangt zu werden? Immerhin summieren sich die Kosten hier je nach
Fahrzeug, Fahrzeugalter sowie
Motorisierung für den Fuhrpark. Tatsächlich ist die Befreiung von der
Kfz-Steuer möglich – allerdings nur in
Ausnahmefällen. Die meisten davon betreffen den normalen Autofahrer nicht.
Grundsätzlich befreit sind
Fahrzeuge von
Feuerwehr,
Polizei,
Bundeswehr oder Zoll. Sämtliche
Ausnahmen sind in § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgelistet. Keine
Steuern zahlen in der Regel
Fahrzeuge mit speziellen
Aufgaben. Betroffen sind auch Diplomatenfahrzeuge, ebenso profitieren etwa gemeinnützige Organisationen oder
Fahrzeuge des Katastrophenschutzes.
Schwerbehinderte können sich von der
Kfz-Steuer befreien lassen
Normale Autofahrer, so steht es in § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz, können sich unter
Umständen von der
Kfz-Steuer befreien lassen, wenn sie schwerbehindert sind. Komplett erlassen wird die
Kfz-Steuer, wenn es um die Beförderung von
Personen mit Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) geht. Zu 50 Prozent sinkt die Steuer, wenn die
Fahrzeuge für Schwerbehinderte zugelassen sind, die einen
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gl (Gehörlosigkeit) oder G (Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) haben. Wichtig: Bei der Steuerermäßigung um 50 Prozent ist es nicht möglich, dass der Schwerbehinderte weiterhin kostenlos in öffentlichen
Verkehrsmitteln befördert wird.
Das Fahrzeug muss immer auf den Schwerbehinderten selbst zugelassen sein. Und das Fahrzeug darf dann nicht von jedem gefahren werden, sondern nur, wenn der
Fahrzeughalter gefahren wird oder es bei der Fahrt um dessen
Haushaltsführung geht. Nutzen etwa die Angehörigen eines Schwerbehinderten, der von der
Kfz-Steuer befreit ist, das Auto, um damit in den
Urlaub zu fahren, ist das streng genommen Steuerhinterziehung.
Was gilt für die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos?
Die leichteste Möglichkeit, um zumindest vorübergehend von einer Kfz-Steuerbefreiung zu profitieren, ist aktuell ein
Neuwagen mit
Elektroantrieb. Für zehn Jahre sind E-Autos ab dem Datum der Erstzulassung von der
Kfz-Steuer befreit, wobei diese
Sonderregelung maximal bis 31.
Dezember 2030 gilt. Kaufen Sie ein gebrauchtes E-Auto, können Sie den noch vorhandenen Rest der maximal zehn steuerfreien Jahre aufbrauchen. Nach dem 31.
Dezember soll die weitere Steuer-Vergünstigung immerhin noch 50 Prozent betragen.