In diesen Fällen dürfen Sie entgegen der Fahrtrichtung parken
- 5. April 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Grundsätzlich schreibt die StVO das Parken in
Fahrtrichtung vor
Prinzipiell gilt die Regel: Parken entgegen der
Fahrtrichtung ist verboten. Das regelt §12,
Absatz 4 der
Straßenverkehrsordnung sogar sehr konkret. Dennoch fragen sich Autofahrer, vermutlich auch die im Fuhrpark, ob es von dieser Regel nicht
Ausnahmen gibt. Und wenn ja, welche.
Warum darf man nur rechts parken?
Tatsächlich macht es natürlich Sinn, dass man nur auf der jeweils rechten
Straßenseite, also in
Fahrtrichtung, parken darf. Immerhin ist das für den Autofahrer nicht nur leichter, sondern zudem viel ungefährlicher. Speziell an einer sehr befahrenen Straße tut man sich sehr schwer, anschließend auf der linken Seite überhaupt wieder sicher aus der
Parklücke herauszukommen und in den fließenden
Verkehr zu finden.
Wendemanöver und das Überqueren von zwei
Fahrspuren sind hier riskant. Gerade in
Wohngebieten missachten Autofahrer die Regel, nicht entgegen der
Fahrtrichtung zu parken, allerdings oft, weil sie spontan den nächsten freien Platz nehmen.
Wie hoch ist das Verwarngeld fürs Falschherumparken?
Parken entgegen der
Fahrtrichtung kostet in der Regel 15
Euro Verwarngeld, je nach Behinderung anderer und Dauer auch mehr. So kostet über eine Stunde mit Behinderung 35
Euro. Dabei spielt es übrigens auch keine Rolle, ob Sie sich nun auf einer
Hauptverkehrsstraße oder einer extrem leeren Wohnstraße bzw. verkehrsberuhigten Straße befinden. Falsch herum parken ist hier überall nicht gestattet.
Welche beiden
Ausnahmen gelten?
In zwei
Ausnahmefällen müssen Sie allerdings kein Bußgeld befürchten und dürfen demnach ganz offiziell entgegen der
Fahrtrichtung parken. Der erste Fall ist, wenn Sie in einer
Einbahnstraße parken. Dort gibt es keinen
Gegenverkehr und Sie müssen nicht wenden, also wird die Rechtspark-Regel aufgeweicht.
Ein weiterer Ausnahmegrund ist, wenn auf der rechten
Straßenseite Schienen verlegt sind. Allerdings sollten Sie sich hier stets vergewissern, ob dort kein generelles
Fahrverbot gilt.