In diesen Fällen benötigen Sie ein Teilegutachten

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Vom
Teilegutachten
zur sicheren Fahrt im Straßenverkehr

Ein
Fahrzeug
im Fuhrpark einfach nach Belieben umrüsten? Das geht so in
Deutschland
nicht. Jedenfalls nicht ohne die passenden Dokumente. Wenn Sie ein neues
Bauteil
für Ihr
Fahrzeug
kaufen, muss dieses von einem Sachverständigen, etwa beim
TÜV
, kontrolliert werden. Dafür wird in der Regel mit dem
Bauteil
ein Dokument mitgeliefert, das sich
Teilegutachten
nennt und die Sicherheit des Anbauteils nachweist.

Angenommen, Sie haben einen
Heckspoiler
oder Alufelgen bestellt. Dann liefert das
Teilegutachten
Auflagen und Hinweise zu dem
Bauteil
, die Teilenummern und genaue
Vermerke
bzw. Beschreibungen zu den Umbau- und Anpassungsarbeiten. Was das
Teilegutachten
jedoch nicht liefern kann, ist eine Aussage über die
Verkehrssicherheit
des angebrachten Bauteils. Das muss dann ein Gutachter von
TÜV
oder Dekra zusammen mit dem gelieferten
Teilegutachten
in
Augenschein
nehmen. Kontrolliert wird dabei auch, dass die
Teilenummer
im Gutachten mit der auf dem betreffenden Autoteil übereinstimmt. Nimmt der Prüfer
Teilegutachten
und
Einbau
mit einem Prüfzeugnis ab, wird dies offiziell in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Dafür müssen Sie zur
Zulassungsstelle
und die Änderungen gegen eine
Gebühr
von ca. 35 bis 70
Euro
eintragen lassen. Anschließend haben Sie freie Fahrt, sollten die entsprechenden Papiere über den nachträglichen
Einbau
jedoch stets mit sich führen.

Wo liegt der
Unterschied
zur ABE?

Bleibt die Frage, was ein
Teilegutachten
von einer Allgemeinen
Betriebserlaubnis
(ABE) unterscheidet. Die ABE, die es für Fahrzeugmodelle oder Autoteile geben kann, hat eine KBA-Nummer vom
Kraftfahrt-Bundesamt
in
Flensburg
. Ein
Bauteil
, das ein ABE-Gutachten hat, enthält immer genaue Hinweise, in welchen Fahrzeugmodellen es verbaut werden darf. Der Vorteil: Hat das
Bauteil
eine ABE, muss es nach dem
Einbau
nicht durch einen Gutachter kontrolliert werden. Kommt das
Fahrzeugteil
mit einem
Teilegutachten
, muss der
Einbau
stets einem Gutachter vorgeführt werden. Aber: Auch eine ABE ist keine Garantie, dass verschiedene
Bauteile
zusammen verbaut werden dürfen. Sie sollten sich daher immer vom
Profi
beraten lassen.

Wer für verbaute Teile weder
Teilegutachten
noch ABE hat und auch keine teure Einzelabnahme hat durchführen lassen, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass die
Betriebserlaubnis
für sein
Fahrzeug
erlischt.

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