Handy beim Autofahren: Das ist erlaubt und verboten

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Nicht nur das Telefonieren fällt unter das Handyverbot

Wer als Fahrer am
Steuer
telefonieren möchte, muss eine
Freisprechanlage
benutzen. Denn das
Handy
direkt ans
Ohr
zu halten, ist nicht gestattet. Immerhin sollen Sie sich auf den
Straßenverkehr
konzentrieren und beide Hände fest am Lenkrad haben. Das alleine ist für die Nutzer im Fuhrpark wahrscheinlich keine
Neuigkeit
. Dennoch tun es regelmäßig Fahrer und kassieren dafür im Zweifelsfall mindestens 100
Euro
Bußgeld und einen Punkt in
Flensburg
. Bei Gefährdung oder einem Unfall können daraus bis zu 200
Euro
, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot werden.

Unklar ist vielen Autofahrern, was genau das
Handyverbot
am
Steuer
eigentlich umfasst. Denn es geht hier einerseits keineswegs nur ums Telefonieren. Andererseits ist auch nicht jede Funktion, die das Handy unterwegs bieten kann, verboten. Trotzdem gilt unterm Strich: Schon Dinge, die Sie möglicherweise für völlig unproblematisch halten, fallen teilweise unter das
Handyverbot
. Denn inzwischen hat auch die
Straßenverkehrsordnung
in Paragraph 23, Absatz 1a nicht nur das Telefonieren als verboten erfasst, sondern das drastisch um die anderen Funktionen eines
Smartphones
sowie andere elektronische Geräte erweitert.

Sind die folgenden Dinge mit dem
Handy
also erlaubt – oder verboten?

  1. An der roten Ampel mal kurz WhatsApp-Nachrichten checken
    Sie halten zwar hier und das veranlasst Autofahrer, zu glauben, dass der Griff zum Handy okay sei. Dem ist aber nicht so. Auch an der Ampel müssen Sie sich auf den Verkehr konzentrieren, damit Unfälle vermieden und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, und dürfen das Handy nicht benutzen. Das gilt sowohl fürs Telefonieren als auch für das Schreiben von Nachrichten.
  2. Das Handy zwischen Ohr und Schulter klemmen
    Dann halten Sie es zwar nicht verbotenerweise in der Hand, aber natürlich ist diese Lösung hier hochgefährlich. Was zum Beispiel, wenn das Handy dabei runterfällt und irgendwie so zwischen den Fußpedalen landet, dass Sie nicht mehr richtig fahren können? Außerdem ist die Kopfhaltung natürlich alles andere als gut, um konzentriert Auto zu fahren. Grundsätzlich gilt: Nur eine spezielle Haltevorrichtung für das Handy, zum Beispiel an der Windschutzscheibe, ist für die Nutzung überhaupt zulässig.
  3. Eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion benutzen
    Das ist nach der Straßenverkehrsordnung erlaubt. Sie können auf diese Weise also sogar während der Fahrt Informationen im Internet recherchieren oder sich Nachrichten vorlesen lassen. Das Gerät darf dafür aber weder aufgenommen noch gehalten werden, sie brauchen also zwingend die feste Halterung.
  4. Einen eingehenden Anruf ablehnen
    Da sollte man meinen, das sei erlaubt. Immerhin wollen Sie nicht telefonieren. Das Problem: Sie müssen das Handy dafür in die Hand nehmen, sofern es nicht gerade in der Halterung an der Windschutzscheibe steckt, sondern zum Beispiel neben Ihnen auf dem Beifahrersitz liegt. Das lenkt ab und ist nicht erlaubt. Lassen Sie es also klingeln.
  5. Rechts ranfahren, den Motor laufen lassen und dann telefonieren
    Klingt an sich schon mal ziemlich vernünftig: Sie halten zum Telefonieren an. Der Schönheitsfehler dabei: Der Motor läuft noch. Dieser muss vollständig (!) ausgeschaltet sein, damit Sie legal telefonieren dürfen. Wichtig: Die Start-Stopp-Automatik gilt nicht als Ausschalten des Motors.
  6. Das Handy als Navigationsgerät benutzen
    Das ist dann gestattet, wenn Sie es in einer entsprechenden Halterung an der Windschutzscheibe befestigen. Zur Bedienung und Benutzung des Geräts ist nur eine kurze Blickzuwendung gestattet. Das macht auch Sinn. Denn wenn Sie bei Tempo 50 auch nur eine Sekunde nicht auf die Straße schauen, sind Sie bereits 14 Meter „blind“ unterwegs. Eine noch längere Blickzuwendung zum Gerät wäre also fatal. Sachen wie den Zielort sollten Sie also tunlichst vor dem Start eingeben und nicht während der Fahrt.
  7. Ein anderes elektronisches Gerät benutzen
    Was für das Handy im Straßenverkehr gilt, gilt analog ebenso für die Nutzung von anderen elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, zum Beispiel Tablets, Laptops oder normale Navis.
  8. Als Radfahrer das Handy benutzen
    Für Radfahrer gilt ebenso das Verbot, während der Fahrt mit dem Handy am Ohr zu hantieren oder nebenbei Nachrichten zu schreiben. Wenn, brauchen Sie hier eine Freisprecheinrichtung, dann ist zumindest Telefonieren erlaubt. Als Bußgeld drohen sonst 55 Euro.
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