Falschparker: Das passiert, wenn Sie Ihren Strafzettel nicht bezahlen
- 21. September 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Welche
Fristen sind zu beachten?
Wenn der
Bußgeldbescheid nach einen Park-Knöllchen oder anderen
Verkehrsverstößen ins Haus flattert, kommt es öfters vor, dass er einfach nicht bezahlt wird. Entweder, weil man ihn schlicht vergisst. Oder, weil man die Strafe ignoriert. Beides ist für alle
Fahrzeuge im Fuhrpark ungünstig. Denn vergessen wird der
Bescheid von der Behörden nicht. Es folgen
Konsequenzen, wenn man nicht innerhalb der im Schreiben genannten Frist – meist 14 Tage – zahlt. Ausnahme: Sie haben
Einspruch gegen den
Bescheid eingelegt. Dann ist die Sache zwar noch nicht vom Tisch, aber Sie müssen zunächst nicht zahlen.
Was passiert, wenn Sie die
Zahlungsfrist verpassen?
Zunächst sind die Folgen überschaubar: Hatten Sie die
Zahlungsaufforderung nach einem
Knöllchen am
Fahrzeug, können Sie ohnehin abwarten, bis sie Ihnen per
Post zugeht. Die Behörde geht noch davon aus, dass die Aufforderung zum Beispiel vom Wind von der
Windschutzscheibe geweht wurde. Ignorieren oder vergessen Sie dann auch die postalische Aufforderung zur Zahlung des Verwarngeldes, wie es bei leichten Parkvergehen noch heißt, wird ein
Bußgeldbescheid ausgestellt. Bei größeren Vergehen (in der Regel ab 60 Euro) kommt es sofort zu einem
Bußgeldbescheid. Sie reagieren weiter nicht? Jetzt folgt nach einigen Wochen eine
Mahnung, die zusätzlich zum Bußgeld eine Mahngebühr enthält.
Ein großer Denkfehler ist es, zu glauben, dass bei einem geringen Vergehen wie unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone zu parken, was 10
Euro Verwarngeld wären, nicht viel passieren kann, falls man nicht zahlt. Wer alle
Mahnungen ignoriert, hat womöglich bald den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Als letzte Option können die Behörden außerdem eine Erzwingungshaft ansetzen, was allerdings selten ist.
Was, wenn Sie unverschuldet nicht gezahlt haben?
Sofern Sie die Zahlung unbeabsichtigt versäumt haben, etwa, weil Sie länger im
Krankenhaus oder im Ausland waren, ist es sinnvoll, sich direkt an die Behörde zu wenden. Wenn Sie nachweisen können, dass es gute Gründe gab, warum Sie die Zahlung unverschuldet versäumt haben, können Sie eine sogenannte
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, wird Ihr Verfahren in den Stand vor Versäumen der
Frist zurückversetzt – und Sie können einfach das ursprüngliche Verwarn- oder Bußgeld bezahlen.