Dieses neue Verkehrsschild kann für Autofahrer richtig teuer werden

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Verkehrszeichen 277.1 gehört zu den Neulingen unter den Verkehrszeichen

Die Chance, dass Sie es noch nie irgendwo gesehen haben, ist ziemlich hoch. Denn das Verkehrssymbol mit der
Kennnummer
277.1 ist noch relativ jung. Erst im
April
2020, als die
Straßenverkehrsordnung
(StVO) geändert wurde, gehörte es zu den Neulingen unter den
Verkehrszeichen
. Konkret lautet sein Name „Verbot des Überholens von einspurigen
Fahrzeugen
für mehrspurige
Kraftfahrzeuge
und Krafträder mit Beiwagen“. Hier finden Sie eine
Abbildung
des
Verkehrszeichens
. Was müssen die Nutzer im Fuhrpark dazu wissen?

Wie ist das
Überholverbot
zu verstehen?

So ganz versteht man dieses neue
Verkehrsschild
, wenn man es noch nie gesehen hat, auch nicht unbedingt auf
Anhieb
. Zu sehen sind darauf links ein rotes Auto und rechts in schwarz ein
Fahrrad
und ein
Motorroller
. Das alles in Form der üblichen Überholverbotsschilder – nämlich auf einem weißen, runden Kreis mit roter
Umrandung
. Und um ein
Überholverbot
geht es hier auch. Zeichen 277.1 verbietet nämlich, dass einspurige
Fahrzeuge
, also
Fahrräder
, Mofas, Roller oder
Motorräder
, von mehrspurigen
Fahrzeugen
, also Autos oder Lkw, überholt werden dürfen.

Was droht bei Missachtung von
Verkehrszeichen
277.1?

Gerade für einspurige
Fahrzeuge
kann es sehr schnell gefährlich werden, wenn sie überholt werden. Denn Autos und Lkw halten hier häufig zu wenig Abstand. Speziell an unübersichtlichen oder engen
Straßenabschnitten
kann das zum Problem werden – und genau da soll das neue
Verkehrsschild
für mehr Sicherheit sorgen. Wenn Sie es sehen, sollten Sie sein Verbot unbedingt befolgen – auch wenn Sie es noch so lästig finden, etwa hinter einem langsamen Roller herzufahren: Wer Zeichen 277.1 missachtet, muss nicht nur mit 70 Euro Bußgeld, sondern außerdem mit einem Punkt in
Flensburg
rechnen.

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