Diese Vorschriften gelten für einen Klappenauspuff

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Autosound contra Lärmschutz

Ein satt klingender Autosound ist für viele Fahrer ein schönes und emotionales
Geräusch
. Auch wer im Fuhrpark dienstlich oder privat gerne sportliche
Fahrzeuge
nutzt, wird das so sehen. Gleichzeitig ist die
Lautstärke
eines
Fahrzeugs
nicht für jeden
Anwohner
wohlklingend. Deshalb ist es auch für den
Klappenauspuff
mittlerweile schwer geworden, denn inzwischen gelten hier strengere
Vorschriften
.

Was gilt für einen
Klappenauspuff
ab Werk?

Beim
Klappenauspuff
wird mit einer manuell oder elektronisch steuerbaren Klappe dafür gesorgt, dass die
Abgase
entweder durch einen Schalldämpfer oder daran vorbeigeführt werden. In letzterem Fall wird das Auto lauter. Bei ab Werk verbauten Klappenauspuffanlagen gilt: Je mehr PS ein
Fahrzeug
hat, desto lauter darf es sein. Ist das
Fahrzeug
ab 2016 neu zugelassen worden, darf es bei bis zu 163 PS pro Tonne nun 72
Dezibel
erreichen. Wurde es ab 2022 erstmals zugelassen, liegt der
Grenzwert
nur noch bei 70
Dezibel
. Ab 2026 werden es noch 68
Dezibel
sein.
Sportwagen
dürfen dann lauter sein, wenn sie eine
Motorleistung
von 272 PS pro Tonne oder mehr haben – und zwar sind dann vier
Dezibel
mehr erlaubt als bei anderen Autos.

Falls Sie sich fragen, ob hochtouriges Beschleunigen oder hohe
Geschwindigkeiten
nicht ohnehin meist lauter sind: Relevant für die
Grenzwerte
ist nur, wie laut das
Fahrzeug
bei konstantem Tempo und einer vollen Beschleunigungsteststrecke von 20 Metern Länge aus Tempo 50 km/h ist. Die
Tests
werden von den
Herstellern
durchgeführt.

Was müssen Sie bei einem nachgerüsteten
Klappenauspuff
beachten?

Etwas komplexer wird es, wenn Sie nachträglich einen
Klappenauspuff
einbauen lassen. Grundsätzlich gelten hier die gleichen
Vorschriften
wie für Fahrzeuge, die bereits ab Werk mit einer Klappenauspuffanlage ausgerüstet sind. Nicht gestattet ist jedoch der nachträgliche
Einbau
von Soundgeneratoren. Beachten Sie außerdem, dass ein nachträglich eingebauter
Klappenauspuff
je nach Anlage noch eine Abnahme einer offiziellen
Prüfstelle
und eine
Eintragung
in den
Fahrzeugschein
braucht, um am
Straßenverkehr
teilnehmen zu dürfen. Das gilt nur für Anlagen mit ECE-Prüfzeichen nicht. Wenn Sie sich nicht an diese Auflagen halten, kann Ihnen je nach Sachverhalt neben einem Bußgeld und einem Punkt in
Flensburg
auch eine Stilllegung des Fahrzeugs drohen.

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