Diese Vorschriften gelten für einen Klappenauspuff
- 19. Oktober 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
- Kommentare deaktiviert für Diese Vorschriften gelten für einen Klappenauspuff
Autosound contra Lärmschutz
Ein satt klingender Autosound ist für viele Fahrer ein schönes und emotionales
Geräusch. Auch wer im Fuhrpark dienstlich oder privat gerne sportliche
Fahrzeuge nutzt, wird das so sehen. Gleichzeitig ist die
Lautstärke eines
Fahrzeugs nicht für jeden
Anwohner wohlklingend. Deshalb ist es auch für den
Klappenauspuff mittlerweile schwer geworden, denn inzwischen gelten hier strengere
Vorschriften.
Was gilt für einen
Klappenauspuff ab Werk?
Beim
Klappenauspuff wird mit einer manuell oder elektronisch steuerbaren Klappe dafür gesorgt, dass die
Abgase entweder durch einen Schalldämpfer oder daran vorbeigeführt werden. In letzterem Fall wird das Auto lauter. Bei ab Werk verbauten Klappenauspuffanlagen gilt: Je mehr PS ein
Fahrzeug hat, desto lauter darf es sein. Ist das
Fahrzeug ab 2016 neu zugelassen worden, darf es bei bis zu 163 PS pro Tonne nun 72
Dezibel erreichen. Wurde es ab 2022 erstmals zugelassen, liegt der
Grenzwert nur noch bei 70
Dezibel. Ab 2026 werden es noch 68
Dezibel sein.
Sportwagen dürfen dann lauter sein, wenn sie eine
Motorleistung von 272 PS pro Tonne oder mehr haben – und zwar sind dann vier
Dezibel mehr erlaubt als bei anderen Autos.
Falls Sie sich fragen, ob hochtouriges Beschleunigen oder hohe
Geschwindigkeiten nicht ohnehin meist lauter sind: Relevant für die
Grenzwerte ist nur, wie laut das
Fahrzeug bei konstantem Tempo und einer vollen Beschleunigungsteststrecke von 20 Metern Länge aus Tempo 50 km/h ist. Die
Tests werden von den
Herstellern durchgeführt.
Was müssen Sie bei einem nachgerüsteten
Klappenauspuff beachten?
Etwas komplexer wird es, wenn Sie nachträglich einen
Klappenauspuff einbauen lassen. Grundsätzlich gelten hier die gleichen
Vorschriften wie für Fahrzeuge, die bereits ab Werk mit einer Klappenauspuffanlage ausgerüstet sind. Nicht gestattet ist jedoch der nachträgliche
Einbau von Soundgeneratoren. Beachten Sie außerdem, dass ein nachträglich eingebauter
Klappenauspuff je nach Anlage noch eine Abnahme einer offiziellen
Prüfstelle und eine
Eintragung in den
Fahrzeugschein braucht, um am
Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Das gilt nur für Anlagen mit ECE-Prüfzeichen nicht. Wenn Sie sich nicht an diese Auflagen halten, kann Ihnen je nach Sachverhalt neben einem Bußgeld und einem Punkt in
Flensburg auch eine Stilllegung des Fahrzeugs drohen.