Diese Strafen drohen, wenn Sie eine Sperrfläche überfahren

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Diese Strafen drohen, wenn Sie eine Sperrfläche überfahren

Wie sieht eine Sperrfläche aus?

Es sind nur ein paar gestreifte Linien. Doch jeder Nutzer im Fuhrpark sollte sie im
Straßenverkehr
durchaus ebenso ernst nehmen wie
Verkehrsschilder
. Die Rede ist von sogenannten Sperrflächen, auch als
Verkehrszeichen
298 bezeichnet. Erkennbar ist dieses
Verkehrszeichen
daran, dass eine weiße durchgehende Linie weiß straffierte
Schrägstriche
eingrenzt. Unterschiedlich kann sein, wie eng die
Schrägstriche
zusammenliegen, das ändert jedoch nichts an der Bedeutung des Zeichens.

Für wen ist die Sperrfläche tabu?

Allzu oft übersehen Autofahrer diese Sperrflächen, fahren bei Platzmangel einfach mal drüber oder halten sogar darauf. Das sollte man jedoch tunlichst unterlassen, denn es drohen Bußgelder. Eine Sperrfläche bedeutet nämlich immer: Auf diesem Bereich der
Fahrbahn
haben
Fahrzeuge
nichts zu suchen – und zwar alle. Insofern ist es egal, ob Sie gerade ein Auto oder ein
Fahrrad
führen. 

Eine Sperrfläche ist keine Überholspur

Oft ist sie an Stellen zu finden, an denen sich
Fahrzeuge
ohne die Sperrzeichenmarkierung zu nahe kommen könnten, was vor allem unübersichtliche
Knotenpunkte
betrifft. Wer sie einfach nur überfährt, kommt hier, sofern er dabei erwischt wird, noch mit zehn
Euro
sehr günstig davon. Doch je nach
Sachlage
kann es auch schnell teurer werden. So ist es etwa keine gute Idee, sich die Sperrfläche quasi als
Überholspur
zu sichern. Das kostet dann nämlich bereits 30
Euro
. Wenn ein Unfall geschieht, während Sie die Sperrfläche überfahren, sind es 35
Euro
.

Was passiert, wenn Sie auf der Sperrfläche parken?

Ebenso werden Sperrflächen aus
Unachtsamkeit
oder weil man es sich leichter machen will, öfters beim Abbiegen und
Wenden
einfach mitbenutzt. Das kostet Linksabbieger und Autofahrer, die ein
Wendemanöver
hinlegen, mindestens 30
Euro
, bei einem Unfall sind es 40
Euro
.

Ebenfalls tabu: die Sperrfläche zum Halten oder gar
Parken
zu benutzen. Dann müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 25
Euro
rechnen. Außerdem kann das
Fahrzeug
abgeschleppt werden – was diesen Verstoß gegen die
Straßenverkehrsordnung
dann besonders teuer macht.

Back to top
JETZT
TESTEN