Diese Kfz-Steuervorteile genießen Sie mit einem E-Auto

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Bis zu 10 Jahre keine Kfz-Steuer

Noch sind E-Autos beim Kauf teurer als vergleichbare Verbrenner. Doch auch wenn 2023 die Fördergelder für Elektroautos empfindlich sinken und Plug-in-Hybride sogar gar keine Förderung mehr erhalten sollen, ändert sich erst einmal nichts daran, dass alle, die sich im Fuhrpark oder privat für die Elektromobilität entscheiden, gewisse Steuererleichterungen genießen.

Wer die Umwelt schont, wird auch bei der Steuer belohnt. Deshalb werden auch Fahrzeuge mit einem niedrigeren CO2-Ausstoß günstiger besteuert als Luftverpester. Wer ein reines E-Auto hat, darf sich sogar über die völlige Befreiung von der Kfz-Steuer freuen. Jedenfalls, wenn sein Fahrzeug  zwischen dem 18.5.2011 und 31.12.2025 erstmals zugelassen wird oder worden ist. Die Befreiung gilt dann jeweils zehn Jahre ab Erstzulassung. Auch nachträgliche Elektro-Umrüstungen können seit 2016 maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden.

Wobei hier eine Einschränkung zu beachten ist, wenn Sie erst in den letzten zwei Jahren oder in der Zukunft ein E-Auto erworben haben bzw. kaufen wollen. Die Steuerbefreiung endet nämlich am 31.12.2030. Da die Frist in der Vergangenheit schon einmal verlängert wurde, ist nicht ausgeschlossen, dass das noch einmal geschieht.

Was zahlen Sie nach Ablauf der Steuer-Befreiung?

Sollten Sie ein gebrauchtes E-Auto übernehmen, erwerben Sie mit dem Kauf übrigens zugleich den Steuererlass, der dann bis zum Ende der 10-Jahres-Frist bzw. längstens bis zum 31.12.2030 weiterläuft. In der Zeit ab dem 01.01.2031 soll es übrigens weiterhin Vorteile bei der Kfz-Steuer geben – es werden nämlich 50 Prozent Nachlass auf die Sätze gewährt, die Verbrenner zahlen. Basis wird dann das Gewicht des Fahrzeugs sein. Gerechnet wird wie folgt: Je angefangene 200 kg werden dann bis zu zu einem Gesamtgewicht bis 2000 kg 5,625 Euro fällig, bis 3000 kg sind es 6,01 Euro und bis 3500 kg 6,39 Euro.

Da Plug-in-Hybride auch noch einen Verbrennungsmotor besitzen und ergo CO2 ausstoßen, sind sie nicht komplett von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für E-Autos mit einem sogenannten Range Extender, also einem Verbrenner, der die Batterie wieder auflädt. Hier profitieren Sie jedoch von günstigeren Sätzen, weil die CO2-Emissionen der Fahrzeuge eben recht gering ausfallen.

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