Die wichtigsten Tipps für die Leasing-Rückgabe
- 15. Dezember 2022
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Keine
Angst vor der Leasing-Rückgabe
Irgendwann naht beim
Leasing der Tag X: Die Vertragszeit für das jeweilige
Fahrzeug in Ihrem Fuhrpark ist abgelaufen und Sie müssen das Auto zurückgeben. Immer wieder kommt es dabei auch zu Problemen, etwa, weil Sie und der Vertragspartner unterschiedlicher Meinung über den Zustand des
Fahrzeugs sind und der Rest- bzw. Minderwert zu Diskussionen
führt. Mitunter kann es dabei etwa zu hohen Nachforderungen kommen. Insofern ist es kein Wunder, dass mancher Autofahrer der
Rückgabe mit einem unguten Gefühl im Bauch entgegensieht. Dabei muss das gar nicht sein. Alles, was Sie brauchen, ist die
richtige Vorbereitung. Dann ist die
Rückgabe für Sie weder eine große Sache, noch müssen Sie mit blöden
Überraschungen rechnen. Sind Sie also bereit, für einen ganz entspannten Abschied von Ihrem langjährigen Gefährt(en)?
Mit diesen
wichtigen
Tipps schaffen Sie die Leasing-Rückgabe spielend:
-
Denken Sie während der
Laufzeit schon an später
Wer nämlich erst kurz vor der
Rückgabe feststellt, dass das Auto in einem ziemlich ungepflegten Zustand ist, hat beim Rest- oder Minderwert das Nachsehen. Sie sollten ein geleastes
Fahrzeug immer so
gut behandeln, als wäre es wirklich Ihr eigenes. Und das heißt vor allem auch: Regelmäßige Pflege sowie die vorgesehenen
Inspektionen zahlen sich aus und
führt selten zu
Nachzahlungen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie am Ende der
Laufzeit noch eine
professionelle Fahrzeugaufbereitung machen lassen. Meist ist das bei einem über Jahre
gut gepflegten Wagen aber gar nicht nötig. Immer selbstverständlich sollte es jedoch sein, dass Sie das
Fahrzeug noch einmal in die Waschstraße fahren, bevor Sie es übergeben. Ein schmutziges Auto fällt auf und wird genauer inspiziert als ein sauberes. -
Lassen Sie
Schäden vor der
Rückgabe beheben
Bestes Beispiel: eine deutliche, wenn auch harmlose Delle. Um hohe
Nachzahlungen bei der
Rückgabe zu
vermeiden, sollten Sie so etwas selbst
beheben lassen. Damit
vermeiden Sie auch, dass der Händler die
Schäden dann sehr viel teurer selbst reparieren lässt und Ihnen das in Rechnung stellt. Tipp: Bitten Sie Ihren Leasingnehmer schon bei Vertragsabschluss um einen Schadenkatalog, in dem genau festgelegt ist, was als Gebrauchsspur und was als
Mangel gilt. -
Haben Sie alle relevanten Unterlagen dabei
Dazu gehören neben den Fahrzeugpapieren auch Belege für die
Inspektionen oder den TÜV sowie Rechnungen über Reparaturen, auch nach etwaigen Unfällen. -
Machen Sie die Übergabe nicht alleine
Es ist immer
gut, einen Zeugen dabei zu haben, der bei etwaigen
Streitigkeiten bestätigen kann, in welchem Zustand das
Fahrzeug war. -
Sorgen Sie für Ihre persönliche Dokumentation
Dazu gehören zum einen Fotos vom Auto. Und zwar sowohl von innen als auch von außen. Gerade Gebrauchsspuren (z.B.
kleine, nicht allzu tiefe Lackkratzer), die erlaubt sind, aber leicht mal zu Diskussionen
führen, sollten Sie genau dokumentieren.
Schäden fotografieren Sie am
besten mit einem Vergleichsgegenstand, der die Größe erkennen lässt, z.B. einer Münze. Unter Umständen kann es sich auch lohnen, vor der
Rückgabe einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der Ihnen den Zustand des
Fahrzeugs dokumentiert. Gerade beim Restwertleasing ist da sogar sehr sinnvoll -
Prüfen Sie
Mängel genau
Sollte der Händler bei der
Rückgabe etwaige
Mängel feststellen, prüfen Sie diese genau. Das darf auch heißen, dass Sie gegebenenfalls noch mal einen eigenen Gutachter hinzuziehen – denn es besteht keine Pflicht, das Rückgabeprotokoll sofort an Ort und Stelle zu unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie den Zustand des Wagens wie er ist. Also keine Eile! Lesen Sie alles zu Hause in Ruhe durch. Behalten Sie außerdem im Hinterkopf: Das Auto ist bereits mehrere Jahre alt und muss sich nicht im Neuzustand befinden. Alters- und laufzeitentsprechende Spuren sind also völlig okay. Und: Selbst wenn Sie die
Mängel anerkennen, sollten Sie noch einmal genau prüfen, ob die dafür veranschlagten Kosten fair sind.