Die wichtigsten Gründe, warum geparkte Autos abgeschleppt werden
- 28. August 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Halteverbot und blockierte Einfahrt sind nicht die einzigen Gründe fürs Abschleppen
Der Anblick ist stets ein Schock: Sie kehren zum Parkplatz Ihres
Fahrzeug, ob privat oder aus dem Fuhrpark, zurück – und es ist weg. Sofern Sie ausschließen können, dass das Auto gestohlen wurde, kann das nur eins heißen: Der
Abschleppdienst war da. Öfters fällt einem das selbst wie
Schuppen von den Augen, weil man plötzlich doch das Halteverbotsschild bemerkt, das direkt neben dem Parkplatz prangt. Oder die Ausfahrt, die man blockiert hat.
Bei einigen anderen Parkvergehen wiederum ist man als Autofahrer womöglich überrascht, dass das gleich den Einsatz eines Abschleppwagens zur Folge hat. Insofern ist es gut, wenn Sie die wichtigsten Gründe, warum Ihr Auto abgeschleppt werden darf, im Blick haben. Allzu oft stellen wir uns nämlich in dem Glauben irgendwo hin, dass dort ja „nur“ ein Bußgeld fällig werden kann. Die teuren
Abschleppkosten, die schnell mal einige Hundert Euro betragen können, sind dann eine ziemlich unangenehme
Überraschung. Von dem ganzen
Aufwand, das Auto wiederzubekommen, sofern es nicht nur in unmittelbarer Nähe umgesetzt wurde, ganz zu schweigen. Und: Selbst wenn der Abschleppvorgang abgebrochen wird, weil Sie das Auto noch schnell umparken, werden auch für diese Leerfahrt Kosten fällig.
In diesen Fällen droht der Abschleppdienst:
-
Sie stehen im absoluten Halteverbot
Hier haben Sie ganz schlechte Karten, denn es darf sofort abgeschleppt werden. Stellen Sie sich also nicht mal ein paar Minuten hin, um auszuladen. Das gilt insbesondere in Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen. Die Ausrede, das Halteverbotsschild nicht gesehen zu haben, zählt übrigens nicht. Dafür müsste es schon komplett zugewuchert gewesen sein. -
Sie benutzen widerrechtlich einen Privatparkplatz
Der eigentliche Besitzer des Privatparkplatzes kann dann den
Abschleppdienst rufen. Und das sogar dann, wenn er noch mühelos einen anderen Parkplatz auf dem Gelände finden könnte. Allerdings muss der Besitzer des privaten Parkplatzes bei den
Abschleppkosten in
Vorleistung gehen und das Geld dann von Ihnen zurückfordern. Deshalb wählen einige Privatleute hier doch lieber den Weg, erst die
Polizei zu kontaktieren, die dann den Halter ermittelt und ihn telefonisch dazu auffordert, das
Fahrzeug wegzufahren. -
Sie parken den ganzen Tag auf einem Kundenparkplatz
Ein ähnlicher Fall wie der Privatparkplatz, nur, dass das noch viel häufiger vorkommt. Gerade Supermarktparkplätze werden von Autofahrern immer wieder als öffentliche Parkplätze missbraucht. Sie stellen das Auto dort ab und gehen dann noch in der Stadt shoppen, zum Sport oder zur Arbeit. Das muss sich der Betreiber des Parkplatzes nicht gefallen lassen und darf das
Fahrzeug von Leuten, die keine Kunden sind und/oder die Höchstparkdauer überschreiten, abschleppen lassen. -
Sie stehen vor einer Einfahrt
Auch hier gilt: Befindet sich die Einfahrt auf Privatgrund, kann der
Eigentümer den
Abschleppdienst rufen. Steht das Auto hingegen auf der Straße vor der Einfahrt, muss das Abschleppen wie überall im öffentlichen Raum von der
Polizei veranlasst werden. -
Sie parken an einer Bushaltestelle
Selbst wenn laut
Fahrplan in den nächsten Stunden kein Bus mehr kommt, dürfen Sie Ihr
Fahrzeug hier nicht abstellen. Wer es doch tut, behindert den
Linienverkehr und darf daher abgeschleppt werden. Das gilt auch an
Taxiständen oder auf Sonderfahrstreifen. -
Sie parken widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz
Auch hier ist Vorsicht geboten. Diese Parkplätze sind nämlich ausschließlich Fahrern mit dem entsprechenden
Parkausweis vorbehalten. In der Vergangenheit haben auch Gerichte entschieden, dass unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abgestellte
Fahrzeuge sofort abgeschleppt werden dürfen. -
Sie parken auf einem Radweg
Dazu reicht es schon, wenn Sie diesen nur teilweise versperren. Wenn das
Fahrzeug hier eine
Verkehrsbehinderung darstellt, darf abgeschleppt werden. -
Sie parken in einer
Grünanlage
Grünanlagen sind keine öffentlichen Parkplätze. Und selbst wenn das
Fahrzeug dort niemanden behindert und Ihrer Meinung nach auch die Umwelt dort nicht beschädigt, darf es abschleppt werden. Erst recht, wenn aus der
Beschilderung vor Ort klar hervorgeht, dass Parken nur in den vorgesehenen
Parkbuchten erlaubt ist. -
Sie parken vor einer Bordsteinabsenkung
Diese Absenkungen sind etwa für Rollstuhlfahrer oder
Kinderwagen gedacht und müssen immer freigehalten werden. Wer das ignoriert, darf selbst dann abgeschleppt werden, wenn keine konkrete Gefährdung oder Behinderung vorliegt. -
Sie parken auf dem Gehweg
Nicht jedes Parken auf dem
Gehweg rechtfertigt sofort, dass das
Fahrzeug abschleppt wird. Doch wenn das
Fahrzeug verbotswidrig (also z.B. ohne Schilder, die das ausdrücklich erlauben) so abgestellt ist, dass es Fußgänger,
Radfahrer oder den Verkehr behindert, darf es abgeschleppt werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn das
Fahrzeug den kompletten
Gehweg blockiert, es in den fließenden Verkehr hineinragt oder eine
Fußgängerzone beeinträchtigt wird.