Das müssen Sie zur Schadensabwicklung ohne Reparatur wissen
- 7. März 2025
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Unfallschaden auszahlen lassen oder nicht?
Bei einem Autounfall stehen Geschädigte oft vor der Wahl: Sollen sie den Schaden wirklich reparieren lassen oder das Geld von der Kfz-Versicherung kassieren und das Auto unrepariert herumfahren lassen? Wenn für ein Fahrzeug im Fuhrpark diese Entscheidung zu treffen ist, kommt es zunächst darauf an, wie gravierend der Schaden ist. Beeinflusst er die Fahreigenschaften und die Sicherheit des Autos, kommen Sie um die Reparatur kaum herum.
Wann ist eine fiktive Abrechnung empfehlenswert?
Anders sieht es bei Blechschäden aus, zum Beispiel bei einer zerbeulten Tür oder eingedrückten Stoßstange. Je höher der Schaden ausfällt, desto genauer sollten Sie jedoch zunächst prüfen, ob Sie ihn nicht doch reparieren lassen. Eine Auszahlung macht vor allem bei älteren Fahrzeugen, Blechschäden oder Beulen Sinn. Und dann, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und die Reparatur den Fahrzeugwert übersteigen würde.
Um die Auszahlung abzuwickeln, benötigt man eine „fiktive Abrechnung“. Dafür muss ein Experten-Gutachten, das auch die Wertminderung berücksichtigt, oder aber bei Bagatellschäden bis ca. 750 Euro der Kostenvoranschlag einer Werkstatt eingeholt werden. Bei Letzterem sollten Sie bedenken, dass dieser Kostenvoranschlag kostenpflichtig wird, wenn Sie keine Reparatur durchführen lassen.
Beachten Sie bei der Auszahlung die Mehrwertsteuer
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, ist diese fiktive Abrechnung bei der gegnerischen Versicherung immer möglich. Auch Voll- und Teilkaskoschäden der eigenen Versicherung sind oft auszahlbar. Hier kommt es jedoch auf Ihre konkreten Versicherungsbedingungen an. Manche Verträge schließen das aus.
Bei einer Auszahlung wird die Mehrwertsteuer aus der Rechnung herausgenommen. Auch sind Kürzungen möglich, damit Sie sich als Geschädigter nicht an dem Auszahlungsbetrag bereichern. Versucht die Versicherung weitere Kürzungen vorzunehmen, etwa bei den Stundenverrechnungssätzen oder der merkantilen Wertminderung, sollten Sie anwaltliche Hilfe suchen. Wichtig ist auch, dass Sie bei einer gegnerischen Versicherung immer auf deren Kosten einen eigenen Gutachter beauftragen. Ein Gutachter der Versicherung schätzt die Schadenssumme regelmäßig zu niedrig ein.