Das müssen Sie wissen, wenn Sie bei der Dienstreise mit dem privaten Pkw einen Unfall haben
- 1. Februar 2024
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Unfälle bei der
Dienstreise können kompliziert werden
Nicht immer ist der Wagen aus dem Fuhrpark der Firma der Begleiter für
Dienstreisen. Denn oft nutzen Arbeitnehmer dafür ihren privaten
Pkw, sei es, um zu einem
Workshop zu gelangen oder Außentermine an einem anderen
Standort wahrzunehmen. Solange unterwegs nichts passiert, ist das komfortabel und unproblematisch. Wenn es jedoch zum Unfall kommt, kann die Sache kompliziert werden.
Die
Schuldfrage spielt eine Rolle
Grundsätzlich geht es zunächst um die
Schuldfrage. Ist der Arbeitnehmer, der den privaten
Pkw für die
Dienstreise genutzt hat, am Unfall unschuldig, ist die Sache simpel: Der Unfallgegner bzw. seine Versicherung übernimmt den Schaden. Sind Sie als Fahrer schuldig oder teilschuldig, gilt: Bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, haben Sie in der Regel keine Chance, die Kosten von ihrem Arbeitgeber zurückzufordern. Bei leichter Fahrlässigkeit hingegen wird die
Unternehmensleitung die Unfallkosten übernehmen müssen. Liegt wiederum eine mittlere Fahrlässigkeit vor, trägt der Arbeitnehmer zumindest einen gewissen Teil der
Haftung.
Auf die
Weisung des Arbeitgebers kommt es an
Entscheidend ist außerdem, ob Ihr Arbeitgeber Sie direkt zu der
Dienstreise mit dem privaten
Pkw beauftragt hat bzw. ob es keine sinnvolle Alternative dazu gab. In diesen Fällen können Sie
Schadenersatz von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Um hier ganz sicher zu gehen, sollten Sie Ihren Chef immer vorab darauf hinweisen, dass Sie Ihr
Privatfahrzeug nutzen werden. War die
Dienstreise mit dem eigenen
Pkw dagegen nicht notwendig, haben Sie schlechte Karten. Darüber hinaus gilt, selbst wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten tragen muss: Sofern Sie es nicht ausdrücklich vereinbart haben, muss der Arbeitgeber, wenn er Ihnen die steuerlich zulässige Kilometerpauschale von 0,30
Euro pro Kilometer zahlt, nicht dafür haften, dass Sie nach dem Unfall in Ihrer privaten Kfz-Versicherung nach dem Unfall zurückgestuft werden. Auch das ist ein Argument dafür, den privaten
Pkw lieber stehen zu lassen und für eine
Dienstreise zumindest einen
Mietwagen zu nehmen.