Das haben Sie von der Versicherung bei einem Totalschaden zu erwarten
- 27. Oktober 2022
- Carmada.de Blog
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Was ist ein
wirtschaftlicher Totalschaden?
Wenn ein
Fahrzeug in Ihrem Fuhrpark einen
Unfall
erleidet und danach zwar noch fahrtüchtig ist, die Reparaturkosten jedoch höher
ausfallen als der Wiederbeschaffungswert für ein
gleichwertiges und gleichartiges Kfz abzüglich Restwert des
Unfallwagens, spricht man von einem
wirtschaftlichen
Totalschaden.
Wenn Sie für das
Fahrzeug nur eine
Haftpflichtversicherung haben und Unfallverursacher sind, sind nur die
Schäden am Auto des Unfallgegners abgedeckt. Eine
Erstattung der eigenen Unfall-Reparaturen haben Sie in dem Fall nur bei einer Vollkasko zu erwarten.
Der
Vorteil der 130-Prozent-Regel
Der Wiederbeschaffungswert des
Fahrzeugs wird mit einem Wertgutachten von einem Sachverständigen bestimmt. Er errechnet zunächst einmal, ob sich anhand von Restwert, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten die
Instandsetzung des
Fahrzeugs überhaupt noch lohnt. Wenn Sie selbst nicht an dem
Unfall schuld sind, haben Sie gegenüber der
Versicherung des Unfallgegners ein Recht auf
Schadenersatz – also Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Falls das für die
Reparatur nicht reicht: Es gibt noch die 130-Prozent-Regel, nach der dem Geschädigten eines Haftpflichtfalles von der gegnerischen
Versicherung
maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswert für eine
Reparatur ersetzt werden können. Hier bleibt der Restwert außen vor, Sie müssen das
Fahrzeug nach der
Reparatur allerdings noch sechs Monate fahren.
Was übernimmt die
Versicherung noch?
Bis Sie Ihr Ersatzfahrzeug haben, können Sie als Geschädigter außerdem
Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen
Mietwagen oder aber eine Nutzungsausfallentschädigung anmelden. Ebenso übernommen werden müssen von der
Versicherung Kosten für Entsorgung/Verschrottung, An- und Abmeldegebühren und juristische
Betreuung.
Den Neupreis für Ihren Pkw mit
wirtschaftlichem
Totalschaden
erhalten Sie von der
Haftpflicht des Unfallgegners in der Regel nur bei
Fahrzeugen, die nicht älter als einen Monat sind und nicht mehr als 1000 Kilometer auf dem Tacho haben. In der
Kaskoversicherung können Sie hingegen meist mit einer Neupreiserstattung für 12 Monate rechnen.