Das haben Sie von der Versicherung bei einem Totalschaden zu erwarten

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Was ist ein
wirtschaftlicher
Totalschaden?

Wenn ein
Fahrzeug
in Ihrem Fuhrpark einen
Unfall

erleidet
und danach zwar noch fahrtüchtig ist, die Reparaturkosten jedoch höher
ausfallen
als der Wiederbeschaffungswert für ein
gleichwertiges
und gleichartiges Kfz abzüglich Restwert des
Unfallwagens
, spricht man von einem
wirtschaftlichen

Totalschaden
.

Wenn Sie für das
Fahrzeug
nur eine
Haftpflichtversicherung
haben und Unfallverursacher sind, sind nur die
Schäden
am Auto des Unfallgegners abgedeckt. Eine
Erstattung
der eigenen Unfall-Reparaturen haben Sie in dem Fall nur bei einer Vollkasko zu erwarten.

Der
Vorteil
der 130-Prozent-Regel

Der Wiederbeschaffungswert des
Fahrzeugs
wird mit einem Wertgutachten von einem Sachverständigen bestimmt. Er errechnet zunächst einmal, ob sich anhand von Restwert, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten die
Instandsetzung
des
Fahrzeugs
überhaupt noch lohnt. Wenn Sie selbst nicht an dem
Unfall
schuld sind, haben Sie gegenüber der
Versicherung
des Unfallgegners ein Recht auf
Schadenersatz
– also Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Falls das für die
Reparatur
nicht reicht: Es gibt noch die 130-Prozent-Regel, nach der dem Geschädigten eines Haftpflichtfalles von der gegnerischen
Versicherung

maximal
130 Prozent des Wiederbeschaffungswert für eine
Reparatur
ersetzt werden können. Hier bleibt der Restwert außen vor, Sie müssen das
Fahrzeug
nach der
Reparatur
allerdings noch sechs Monate fahren. 

Was übernimmt die
Versicherung
noch?

Bis Sie Ihr Ersatzfahrzeug haben, können Sie als Geschädigter außerdem
Anspruch
auf Ersatz der Kosten für einen
Mietwagen
oder aber eine Nutzungsausfallentschädigung anmelden. Ebenso übernommen werden müssen von der
Versicherung
Kosten für Entsorgung/Verschrottung, An- und Abmeldegebühren und juristische
Betreuung
.

Den Neupreis für Ihren Pkw mit
wirtschaftlichem

Totalschaden

erhalten
Sie von der
Haftpflicht
des Unfallgegners in der Regel nur bei
Fahrzeugen
, die nicht älter als einen Monat sind und nicht mehr als 1000 Kilometer auf dem Tacho haben. In der
Kaskoversicherung
können Sie hingegen meist mit einer Neupreiserstattung für 12 Monate rechnen.

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