Das gilt bei der Kfz-Steuer für E-Autos
- 14. Juni 2024
- Carmada.de Blog
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Die lange gilt der Vorteilszeitraum noch?
Inzwischen braucht es nicht mehr viele zusätzliche
Anreize, um ein E-Auto zu kaufen. Immerhin bringen die Stromer
Fahrspaß, haben immer bessere
Reichweiten, schonen die Umwelt – und profitieren von staatlichen Förderungen. Das gilt nicht nur für den
Umweltbonus, sondern zudem für die
Kfz-Steuer. Was müssen Sie im Fuhrpark dazu wissen?
Die
Kfz-Steuer orientiert sich generell an der Frage, wie viel CO2 ein
Fahrzeug ausstößt. Ist der Wert hoch, fällt sie hoch aus. Ist er niedrig, wird das entsprechend belohnt. Ein
Fahrzeug mit
Elektromotor ist besonders klimafreundlich, weil es gar keine
Abgase freisetzt. Bis zu zehn Jahre lang müssen E-Auto-Halter daher keine
Kfz-Steuer zahlen. Wer sich allerdings jetzt erst ein E-Auto zulegt, kann den Vorteils-Zeitraum nicht mehr komplett ausreizen. Die
Steuerbefreiung ist bis 31.12.2030 befristet. Außerdem muss das
Fahrzeug zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen worden sein bzw. werden. Wird das E-Auto verkauft, wird die
Steuerbefreiung bis zum maximal möglichen
Datum weitergegeben.
Nach der steuerfreien Zeit: Pro 200 Kilogramm rund sechs
Euro sparen
Genau genommen sind E-Autos nicht von der
Kfz-Steuer befreit, sondern genießen einen steuerfreien Zeitraum. Ursprünglich waren nur 5 Jahre dafür vorgesehen, insofern profitieren Sie inzwischen je nach Zulassungsdatum bereits doppelt so lange.
Nach
Ablauf der steuerfreien Zeit zahlen die
Halter von E-Autos bis 3,5 Tonnen immer noch weniger: 50 Prozent des üblichen
Steuersatzes. Bei herkömmlichen
Fahrzeugen müssen die
Motorart, der
Hubraum und der CO2-Ausstoß berücksichtigt werden. Bei E-Autos wird für diese
Berechnung einzig das zulässige Gesamtgewicht betrachtet. Je angefangene 200 Kilo werden je nach Gewichtszone zwischen 5,625 und 6,39
Euro fällig.
Grundlage dafür ist § 9
Absatz 2 KraftStG, wonach nur 50 Prozent des Satzes, der für andere
Fahrzeuge bis 3500 Kilo Gesamtgewicht fällig wäre, für
Elektrofahrzeuge anzusetzen ist.
Ein Beispiel: Ihr E-Auto wiegt 2500 Kilo. Das ergibt für die ersten 2000 Kilogramm 10 mal 200-Kilo à 5,625
Euro. Ergebnis: 56,25
Euro. Weitere 3 mal 200 angefangene Kilo (Gewicht 2001 bis 3000 Kilo) werden mit je 6,01
Euro angesetzt. Ergebnis: 18,03
Euro. Die Summe ist dann: 56,25
Euro + 18,03
Euro =74,28
Euro. Dieser Betrag wird abgerundet auf 74
Euro.