Das Auto stilllegen: Das müssen Sie wissen
- 4. September 2024
- Carmada.de Blog
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Warum werden Autos stillgelegt?
Wenn ein Auto im Fuhrpark nicht mehr gebraucht wird, kommt eine Stilllegung infrage. Damit wird das
Fahrzeug offiziell außer Betrieb gesetzt, die laufenden Kosten wie Versicherung oder
Kfz-Steuer entfallen – es darf jedoch auch nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen oder am
Straßenverkehr teilnehmen. Die Gründe für eine Stilllegung können vielfältig sein. Vielleicht steht der
Autoverkauf an, vielleicht ist das Auto altersschwach und soll verschrottet werden. Manchmal wird das
Fahrzeug nur vorübergehend stillgelegt. Auch bei Diebstahl ist die Stilllegung nötig.
Was brauchen Sie für die Stilllegung?
Für die Stilllegung brauchen Sie die
Zulassungsbescheinigung
Teil 1, also den früheren
Fahrzeugschein. Bringen Sie außerdem die
Zulassungsbescheinigung Teil 2, das
Kfz-Kennzeichen und sofern es sich um eine endgültige Abmeldung handelt den Verwertungsnachweis mit.
Die Behörde, in der Regel die
Zulassungsstelle, wird in den Papieren vermerken, dass das Auto abgemeldet wurde. Haben Sie keinen
Fahrzeugschein mehr, weil er zum Beispiel mit dem Auto gestohlen wurde, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Zudem muss in diesem Fall eine Diebstahlsanzeige bei der
Polizei gemacht und der
Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Ein stillgelegtes
Fahrzeug darf nicht mehr am
Straßenverkehr teilnehmen. Die Stempelplakette auf Ihrem Kennzeichen wird entfernt, zugleich verlieren Sie die Buchstaben/Zahlen-Kombination auf Ihrem
Nummernschild, es sei denn, Sie wissen, dass die Stilllegung nur vorübergehend sein soll und reservieren sich das Kennzeichen für eine spätere
Wiederzulassung.
Welche Rolle spielt die Sieben-Jahres-Frist?
Gut zu wissen:
Finanzamt und Kfz-Versicherung werden automatisch über die Stilllegung informiert. Es tritt dann auch automatisch eine Ruheversicherung ein, die maximal bis zu 18 Monate läuft, bevor der
Versicherungsschutz erlischt. Was jedoch unbegrenzt ist, ist der Zeitraum, in dem ein stillgelegtes
Fahrzeug prinzipiell wieder angemeldet werden darf. Beachten Sie jedoch: War das
Fahrzeug mehr als sieben Jahre außer Betrieb, erlischt generell seine
Betriebserlaubnis. Für die
Wiederzulassung muss der
TÜV dann eine Vollabnahme machen. Vor
Ablauf der Sieben-Jahres-Frist reicht eine gültige
Hauptuntersuchung.