Darf man mal kurz auf einem Behindertenparkplatz halten?
- 23. August 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Den feinen
Unterschied zwischen Halten und Parken beachten
Sie sind verlockend, wenn gerade wieder alle normalen Parkplätze zugeparkt sind und man zum Beispiel nur mal eben schnell sein schweres
Gepäck hoch in die Wohnung bringen will: Behindertenparkplätze sind nämlich häufiger frei und noch dazu meist gut gelegen sowie in der Regel großzügiger gestaltet. Doch bevor sich Fahrer aus dem Fuhrpark hier mal eben kurz hinstellen, sollten Sie wissen, was zu beachten ist.
Klar ist zunächst: Parken dürfen Sie ohne den entsprechenden blauen und deutlich sichtbar im Wagen hinterlegten Behindertenparkausweis, der in der Regel für gehbehinderte oder blinde
Menschen ausgestellt wird, grundsätzlich nicht auf diesen speziellen Parkplätzen. Wer es dennoch tut, muss mit einem Bußgeld von 55
Euro rechnen. Außerdem ist es möglich, dass Sie abgeschleppt werden. Punkte in
Flensburg gibt es hingegen nicht. Wichtig zu wissen: Eine vorübergehende Beeinträchtigung wie ein Gipsbein berechtigt nicht dazu, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Und: Der
Parkausweis kann auch nicht durch einen normalen
Schwerbehindertenausweis ersetzt werden.
Was müssen Sie beim Halten auf dem Behindertenparkplatz wissen?
Kurz auf dem Behindertenparkplatz zu halten wiederum, ist grundsätzlich auch für jeden Autofahrer ohne den nötigen
Ausweis möglich. Wichtig ist hierbei jedoch, dass Sie das maximal drei Minuten lang dürfen. Außerdem dürfen Sie das Auto dabei nicht verlassen. Wenn Sie also schnell
Ladung hoch in die Wohnung bringen wollen, muss eine zweite
Person dabei sein, so dass einer immer im Auto bleibt und das
Fahrzeug ähnlich wie beim Halteverbot jederzeit wegfahren kann, wenn ein tatsächlich berechtigter Fahrer mit Behindertenparkausweis den Parkplatz benötigt. Wer länger als drei Minuten auf dem Behindertenparkplatz steht, verwandelt das Halten damit in ein Parken – womit die Toleranz endet.