Dann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

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Unschuld alleine reicht nicht

Bußgeldbescheide sind generell kein Grund zur Freude. Das wird kein Fahrer im Fuhrpark anders sehen. Wenn man dann Zahlen hört, nach denen je nach
Erhebung
zwischen 30 und 80 Prozent aller
Bußgeldbescheide
falsch sein sollen, weckt das die Hoffnung, dass ein
Einspruch
gegen den
Bescheid
Sinn machen könnte.

Hier muss man allerdings klar sagen: Die reine
Tatsache
, dass Sie sich unschuldig fühlen, reicht nicht. Sie sollten gute Gründe haben, wenn Sie
Einspruch
einlegen und diese auch hinreichend belegen können. Je mehr für Sie auf dem Spiel steht (z.B. der achte Punkt in Flensburg), desto eher macht ein
Einspruch
Sinn. Geht es nur um ein paar
Euro
, sollten Sie besser zahlen.

Auf formale Fehler achten

Lohnenswert ist ein
Einspruch
, der übrigens innerhalb von zwei Wochen möglich ist, etwa, wenn Sie formale Fehler im
Bußgeldbescheid
entdecken, zum Beispiel falsche oder unvollständige Angaben zu Ihrer
Person
. Allerdings Vorsicht: Nicht jeder Fehler, wie ein
Zahlendreher
im Kennzeichen, macht das Schreiben null und nichtig. Hier müssen Sie genauer nachprüfen. Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, kann das den
Bescheid
ungültig machen. Auch die zweiwöchige
Frist
, in der Sie zahlen müssen, muss richtig angegeben werden. Ungültig wird der
Bußgeldbescheid
zudem, wenn Nebenfolgen wie ein
Fahrverbot
nicht angegeben werden, das
Aktenzeichen
falsch ist oder wegen fehlerhafter Angaben (z.B. falsches Kennzeichen) keine zweifelsfreie
Identifizierung
mehr möglich ist.

Alles anführen, was den Vorwurf widerlegen kann

Wenn Sie den dargestellten Sachverhalt widerlegen können, zum Beispiel mit Zeugen,
Fotos
oder weil Ihr
Fahrzeug
an dem besagten Tag gar nicht in der Stadt war, sind auch das alles gute Gründe für den
Einspruch
. Gleiches gilt, wenn sich der jeweilige Vorwurf auf ungenaue
Messverfahren
oder
Schätzungen
stützt oder wenn der
Bußgeldbescheid
ein viel zu hohes Bußgeld, das gesetzlich gar nicht vorgesehen ist, ansetzt. Schauen Sie zudem, ob der
Bußgeldbescheid
nicht schon verjährt ist. Wer z.B. beruflich dringend auf das Auto angewiesen ist, kann mitunter durch einen
Einspruch
erwirken, dass ein
Fahrverbot
in eine Geldstrafe umgewandelt wird. Hier sollte man sich jedoch immer von einem Anwalt beraten lassen.

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