Aufbau, Beschaffenheiten, Infos: Das müssen Sie zum Kfz-Kennzeichen wissen

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Welche Nummernschilder dürfen Sie sich wünschen?

Für die einen ist es nur ein Kfz-Kennzeichen, für die anderen schon fast eine persönliche Sache: Das Nummernschild ist nicht nur Pflicht, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Es ermöglicht es, dass jedes Fahrzeug, auch die im Fuhrpark, eindeutig identifizierbar sind. Dabei haben Fahrzeughalter gewisse Freiräume wie ihr Wunschkennzeichen, z.B. mit Namenskürzel oder einer Lieblingszahl, wählen zu können. Jedes Kennzeichen besteht aus dem Kürzel für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Das sind ein bis drei Buchstaben. Inzwischen ist außerdem links davon das Europa-Symbol mit Länderkürzel Standard. Bei der Erkennungsnummer, die aus ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern besteht, kann man auf Wunsch und falls verfügbar wählen.

Allerdings: Es gibt gewisse Kombinationen, die verboten sind, weil sie Anstoß erregen. Vor allem sind das solche, die sich auf den Nationalsozialismus beziehen wie SS oder HJ. In Köln zum Beispiel, wo ein K für die Stadt steht, darf danach kein alleiniges Z folgen, weil sich das wie KZ liest.

Zudem gibt es noch diverse besondere Kennzeichen, wie zum Beispiel das H-Kennzeichen für Oldtimer, das E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge oder Saisonkennzeichen, auf denen die Monate vermerkt sind, in denen das Fahrzeug fahren darf.

Was muss das Kennzeichen erfüllen?

Sie müssen bei einem Pkw vorne und hinten ein Kennzeichen anbringen, diese unterscheiden sich dann durch die Plaketten. Hinten befindet sich stets die HU-Plakette, die Jahr und Monat der nächsten Hauptuntersuchung anzeigt. Als Autofahrer sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Autokennzeichen vorhanden, gut lesbar, nicht verdeckt und sauber bleiben. Zudem muss das hintere beleuchtet werden. Verstoßen Sie gegen diese Bedingungen, droht ein Bußgeld.

Und noch etwas ist genau geregelt: die Beschaffenheit der Kennzeichen. Sie können keineswegs einfach so Ihr eigenes Schild gestalten. Die Beschriftung muss schwarz, der Grund weiß und schwarz gerandet sein. Die Maße sind ebenfalls festgelegt, bei Pkw sind es beispielsweise maximal 520 mm x 110 mm. Auch Schriftgröße und Abstände sind genau definiert. Und nicht zuletzt müssen normale Kennzeichenschilder reflektierend sein und dürfen nicht mit Dingen wie Glas oder Folien abgedeckt werden.

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