Anschnallpflicht – diese Ausnahmen gibt es wirklich

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Anschnallpflicht – diese Ausnahmen gibt es wirklich Der Sicherheitsgurt ist am Steuer fast immer Pflicht. Doch es gibt ein paar wenige Sonderfälle.

Die Anschnallpflicht gilt in Deutschland seit den 1970er Jahren. Ausnahmen davon gibt es zwar – aber wissen Sie, welche das sind? Wir klären auf.

Sicherheitsgurt hat Zahl der Verkehrstoten stark reduziert

Niemand wird bestreiten, dass der Sicherheitsgurt für Fahrer und Mitfahrer absolut überlebenswichtig ist. Ebenso wie die Anschnallpflicht, die § 21 a StVO regelt. Immer wieder hört man von Ausnahmen, doch kaum jemand weiß, wann diese wirklich gelten. Damit Sie und die in die kostenlose Software des Fuhrparkmanagements eingebuchten Nutzer alles richtig machen, sollten Sie diese Fakten kennen.

Seit die Anschnallpflicht 1976 eingeführt wurde, ist die Zahl der Verkehrstoten drastisch gesunken. Kein Wunder also, dass die Anschnallquote inzwischen bei rund 98 Prozent liegt. Wer die Gurtpflicht trotzdem ignoriert, riskiert je nach Sachlage mindestens 30 Euro Bußgeld.

Keine Ausnahmen für Schwangere oder Rollstuhlfahrer

Die Ausnahmen sind rar und dabei seltener als einige Autofahrer denken. So müssen auch Schwangere, die sich oft sorgen, der Gurt könne im Becken zu sehr einschneiden, den lebensrettenden Gurt anlegen. Hier gilt es daher, sich eine spezielle Vorrichtung für den Bauch zu besorgen. Ebenso muss jemand, der im Rollstuhl mitfährt, gesichert werden und Taxifahrer, die früher befreit waren, unterliegen seit 2014 der Anschnallpflicht.

Obwohl es für Tiere keine direkte Anschnallpflicht gibt, müssen sie während der Fahrt ebenfalls gesichert werden, damit sie bei einem Unfall nicht durchs Auto geschleudert werden. Denn das Tier zählt wie eine Ladung, die bei einer Vollbremsung nicht verrutschen und die Sicht des Fahrers nicht behindern darf.

Ausnahmen für Postboten, Busfahrer und Oldtimer

Die Anschnallpflicht wird daher letztlich nur für einen kleinen Personenkreis nicht verlangt. Dazu gehören Personen, die im Haus-zu-Haus-Lieferverkehr unterwegs sind und zum Beispiel wie ein Postbote bei fast jedem Haus in einer Straße aussteigen müssen.

In Linienbussen, die auch stehende Passagiere befördern dürfen, ist der Gurt ebenfalls keine Pflicht. Achtung: In Reisebussen mit Anschnallgurten müssen Sie sich dagegen anschnallen. Allerdings dürfen die Fahrgäste sich hier kurzzeitig abschnallen, um zum Beispiel zur Toilette zu gehen. Ausnahmen gelten außerdem für das Betriebspersonal der Busse sowie das Begleitpersonal von betreuungsbedürftigen Menschen, wenn für die Dienstleistungen der Sitzplatz verlassen werden muss.

Oldtimer, die vor dem 01.04.1970 zugelassen wurden und ohne Gurt sind, müssen diesen auch nicht nachrüsten – empfehlenswert ist es natürlich trotzdem. Befreit von der Anschnallpflicht sind Sie außerdem, wenn Sie dort fahren, wo Schrittgeschwindigkeit vorgesehen ist, etwa auf einem Parkplatz oder beim Rückwärtsfahren.


Foto:  © Getty Images

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