Alltagsfrage: Wo ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Alltagsfrage: Wo ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Der
Fahrzeugschein
als
Ausweis
des Autos

Auch wenn es für jedes Auto beide gibt – also
Fahrzeugschein
und Fahrzeugbrief  –, ist eine Frage doch gar nicht so selten: Wo genau liegt der
Unterschied
zwischen den beiden? Einfacher wird das auch nicht, seit man den
Fahrzeugschein
„Zulassungsbescheinigung Teil I“ und den
Fahrzeugbrief
„Zulassungsbescheinigung Teil II“ nennt. Das sollten Sie für die Fahrzeuge im Fuhrpark wissen:

Simpel erklärt ist der
Fahrzeugschein
der
Ausweis
des Fahrzeugs. Er bescheinigt die konkrete
Zulassung
eines Fahrzeugs mit all seinen Details wie Fahrzeugidentifzierungsnummer oder
Ausstattung
und muss stets bei der Fahrt mitgeführt werden. Außerdem ist hier der
Halter
eingetragen, der nicht zwingend identisch mit dem
Eigentümer
sein muss. Bei einer
Verkehrskontrolle
ist der
Fahrzeugschein
vorzulegen.

Was ist der Fahrzeugbrief?

Den
Fahrzeugbrief
, der neben der Anzahl der
Halter
auch technische Angaben enthält, werden Sie im normalen Fahralltag nicht brauchen. Für ihn gilt daher, dass Sie diesen nicht generell im Auto hinterlegen, sondern an einem sicheren Ort verwahren sollten. Wird das Auto mit dem
Fahrzeugbrief
gestohlen, waren Sie grob fahrlässig und können Probleme mit der Versicherung bekommen. Der
Fahrzeugbrief
ist der
Beleg
für die allgemeine
Zulassung
. Hier werden alle Veränderungen am Fahrzeug eingetragen, egal, ob es sich um technische Dinge oder einen Wechsel des
Eigentümers
handelt.

Gilt der
Fahrzeugbrief
als Eigentumsnachweis?

Wenn Sie ein Auto kaufen oder verkaufen, ist die
Übergabe
des Fahrzeugbriefs ein wichtiger Punkt, auch wenn das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Kaufen Sie etwa aus Versehen ein gestohlenes Fahrzeug, können Sie sich, sollte der Fall vor Gericht landen, schwer rausreden, wenn Sie nie den
Fahrzeugbrief
bekommen haben. Allerdings gilt auch: Der
Eigentümer
kann, muss aber nicht im
Fahrzeugbrief
genannt sein. Und wer den
Fahrzeugbrief
besitzt, liefert zwar einen Hinweis, dass zum Beispiel das Auto ihm gehört, aber keinen abschließenden
Beweis
. Grundsätzlich ist der
Eigentümer
derjenige, der im
Kaufvertrag
genannt wird oder das Auto etwa durch eine
Erbschaft
bekommen hat.

Wichtig ist der
Fahrzeugbrief
bei jeder An-, Um- oder Abmeldung sowie einem
Halterwechsel
des Fahrzeugs. Sie müssen ihn dann zusammen mit dem
Fahrzeugschein
bei der Behörde vorlegen.

Back to top
JETZT
TESTEN