Alltagsfrage: Wo ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
- 28. Juni 2024
- Carmada.de Blog
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Der
Fahrzeugschein als
Ausweis des Autos
Auch wenn es für jedes Auto beide gibt – also
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief –, ist eine Frage doch gar nicht so selten: Wo genau liegt der
Unterschied zwischen den beiden? Einfacher wird das auch nicht, seit man den
Fahrzeugschein „Zulassungsbescheinigung Teil I“ und den
Fahrzeugbrief „Zulassungsbescheinigung Teil II“ nennt. Das sollten Sie für die Fahrzeuge im Fuhrpark wissen:
Simpel erklärt ist der
Fahrzeugschein der
Ausweis des Fahrzeugs. Er bescheinigt die konkrete
Zulassung eines Fahrzeugs mit all seinen Details wie Fahrzeugidentifzierungsnummer oder
Ausstattung und muss stets bei der Fahrt mitgeführt werden. Außerdem ist hier der
Halter eingetragen, der nicht zwingend identisch mit dem
Eigentümer sein muss. Bei einer
Verkehrskontrolle ist der
Fahrzeugschein vorzulegen.
Was ist der Fahrzeugbrief?
Den
Fahrzeugbrief, der neben der Anzahl der
Halter auch technische Angaben enthält, werden Sie im normalen Fahralltag nicht brauchen. Für ihn gilt daher, dass Sie diesen nicht generell im Auto hinterlegen, sondern an einem sicheren Ort verwahren sollten. Wird das Auto mit dem
Fahrzeugbrief gestohlen, waren Sie grob fahrlässig und können Probleme mit der Versicherung bekommen. Der
Fahrzeugbrief ist der
Beleg für die allgemeine
Zulassung. Hier werden alle Veränderungen am Fahrzeug eingetragen, egal, ob es sich um technische Dinge oder einen Wechsel des
Eigentümers handelt.
Gilt der
Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis?
Wenn Sie ein Auto kaufen oder verkaufen, ist die
Übergabe des Fahrzeugbriefs ein wichtiger Punkt, auch wenn das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Kaufen Sie etwa aus Versehen ein gestohlenes Fahrzeug, können Sie sich, sollte der Fall vor Gericht landen, schwer rausreden, wenn Sie nie den
Fahrzeugbrief bekommen haben. Allerdings gilt auch: Der
Eigentümer kann, muss aber nicht im
Fahrzeugbrief genannt sein. Und wer den
Fahrzeugbrief besitzt, liefert zwar einen Hinweis, dass zum Beispiel das Auto ihm gehört, aber keinen abschließenden
Beweis. Grundsätzlich ist der
Eigentümer derjenige, der im
Kaufvertrag genannt wird oder das Auto etwa durch eine
Erbschaft bekommen hat.
Wichtig ist der
Fahrzeugbrief bei jeder An-, Um- oder Abmeldung sowie einem
Halterwechsel des Fahrzeugs. Sie müssen ihn dann zusammen mit dem
Fahrzeugschein bei der Behörde vorlegen.