Alltagsfrage: Darf ich mit meinem Auto zwei Parkplätze belegen?
- 11. April 2023
- Carmada.de Blog
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„Nimm zwei“ ist beim Parken sehr verbreitet
Parkplätze sind oft verdammt eng bemessen. Gerade, wenn Nutzer im Fuhrpark mit einem
SUV unterwegs sind, sind die Parkplatzmarkierungen in
Parkhäusern teilweise so bescheiden gehalten, dass man öfters kurzerhand denkt: „Dann muss ich wohl zwei Parkplätze nehmen.“ Da
Parkraum jedoch rar ist, stellt sich die Frage: Ist das erlaubt? Oder man ärgert sich umgekehrt öfters über die anderen Fahrer, die ihren
Pkw so abgestellt haben, dass sie selbst bequem aussteigen können, der Nachbarparkplatz aber nicht mehr nutzbar ist.
Ein Problem: Die Autos werden immer breiter
Besonders verbreitet ist dieses Problem in alten
Parkhäusern – denn hier ist das
Platzangebot oft schlicht nicht an die
Abmessungen moderner Autos angepasst. Allein von 1990 bis 2018 hat die Breite der Autos von rund 1,68 Meter auf rund 1,80 Meter um zwölf Zentimeter zugelegt, wie eine Studie des Center Automotive Research (CAR) an der
Universität Duisburg-Essen ermittelte.
Das Gesetz verlangt platzsparendes Parken
Dass Parkplätze zu eng sind, ist unglücklich. Oft ist es aber reine
Unachtsamkeit oder Rücksichtslosigkeit, die „Mittelparker“ zum „Nimm zwei“ motiviert. Einen Freifahrtschein, gleich zwei Plätze zu belegen, gibt es grundsätzlich nicht. Die
Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt in §12,
Absatz 6, dass platzsparend geparkt wird. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10
Euro rechnen. Beim dynamischen
Parksystem auf der Straße werden die
Markierungen aber meist nicht so verbindlich gesehen, wenn man etwas über der Linie steht. Hier verschiebt sich ohnehin oft die ganze Parkreihe über die
Umrandungen. Im
Parkhaus sollten Sie das genauer nehmen.
Kann man mit sich mit zwei Parkscheinen zwei Parkplätze sichern?
Bei gebührenpflichtigen Parkplätzen kommt Autofahrern bei der Blockade mehrerer Parkplätze vielleicht die Idee, mehrere
Tickets zu ziehen.
Hauptsache, bezahlt, oder? Leider nein. Der Parkschein funktioniert nicht wie eine Parkplatzmiete. Er gestattet Ihnen lediglich, das Auto gegen
Gebühr abzustellen. Platzsparend müssen Sie trotzdem parken. Insofern bleibt, wenn Sie lieber einen breiten Parkplatz wollen, am Ende nur:
Parkhaus oder Parkplatz wechseln. Speziell in modernen
Parkhäusern gibt es ohnehin meist Bereiche für extrabreite
Fahrzeuge.