Autoüberführung ohne TÜV: So gelingt es

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Was gilt für Kurzzeit-Kennzeichen ohne TÜV?

Wer ein Auto kauft, schaut eigentlich darauf, dass der Wagen einen aktuellen TÜV hat. Das gilt für den Fuhrpark ebenso wie für den Privatgebrauch. Neben der Tatsache, dass die TÜV-Plakette zumindest eine gewisse technische (Fahr)Sicherheit gibt, ist sie auch für die Überführung des Fahrzeugs wichtig. Dennoch ist es kein Grund, bei fehlendem TÜV per se auf den Autokauf zu verzichten.

Früher war es problemlos möglich, ein Auto auch ohne gültigen TÜV zu überführen. Seit dem 1. April 2015 ist jedoch Schluss mit dieser Lockerheit. Seitdem darf kein Auto ohne gültige Haupt- und Abgasuntersuchung am Straßenverkehr teilnehmen. Insofern gibt es ohne diese Voraussetzungen auch keine Kurzzeit-Kennzeichen für die Überführung mehr. Einzige Ausnahme ist, dass Sie einen Termin beim TÜV wahrnehmen, um die Hauptuntersuchung durchzuführen. Doch Achtung: Dabei ist stets die nächstgelegene Prüfstelle anzufahren – und zwar auf direktem Weg!

Es gibt zwar noch die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug ohne TÜV zu überführen, indem das Auto rote Kennzeichen bekommt. Doch diese sind seit 2015 ausschließlich gewerblichen Autohändlern vorbehalten.

Wie können Sie ein Auto ohne TÜV überführen?

Wer nun mit dem Gedanken spielt, den TÜV-losen Neuerwerb eben mit Seil oder Stange und der Hilfe eines anderen Fahrzeugs abzuschleppen: Auch das ist nicht gestattet.

Für ein Fahrzeug ohne TÜV bleibt somit nur die Möglichkeit, es auf einen Transporter zu laden. Entweder beauftragen Sie damit einen Autotransporteur, was den Vorteil hat, dass der Wagen auf dieser Fahrt sogar gegen Transportschäden versichert ist. Oder aber, Sie holen es selbst mit einem Anhänger ab.

Eine Rolle für die Lösung spielt mitunter, wie lange der TÜV des Wagens abgelaufen ist. Ein Bußgeld für das Fahren ohne TÜV gibt es erst, wenn dieser seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist. Je länger die Hauptuntersuchung fällig ist, desto mehr steigt das Bußgeld und es gibt gegebenenfalls auch Punkte in Flensburg. Hier muss man also gut abwägen, zumal es versicherungstechnische Konsequenzen haben kann. Der Versicherungsschutz ist ohne TÜV zwar grundsätzlich gewährleistet, allerdings wird der Versicherer bei einem Unfall genau prüfen, ob Sie grob fahrlässig gehandelt haben und womöglich Regress fordern.

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