Karteikartenabschrift des Führerscheins: Das müssen Sie beachten

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Wann genau braucht man eine Karteikartenabschrift?

Wenn der Führerschein gestohlen wird oder Sie ihn nicht mehr finden können, muss ein neues Dokument her. Dann ist für die Fahrer im Fuhrpark der bürokratische Aufwand etwas höher als normal, denn Sie benötigen häufig eine sogenannte Karteikartenabschrift.

Das ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister – und zwar der Fahrerlaubnisbehörde, die auch ihren ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat. Nötig wird das, wenn das verlorene Dokument von einer anderen als der aktuell zuständigen Behörde ausgestellt wurde und noch ein Papierführerschein war. Außerdem benötigen Sie eine Karteikartenabschrift, wenn Sie aktuell noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, den aber in den kommenden Jahren in den verpflichtenden EU-Kartenführerschein umtauschen müssen. Bis spätestens 2033 muss das bei allen Autofahrern, gestaffelt nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr, erfolgt sein.

Wo und wie bekommen Sie die Karteikartenabschrift?

Das Prozedere ist recht unkompliziert, weil immer mehr Behörden darauf eingestellt sind, einen Online-Antrag für die Karteikartenabschrift zu bearbeiten. Gibt es diesen Service in der für Sie zuständigen Behörde noch nicht, können Sie den Antrag telefonisch, postalisch oder per Mail stellen. Für den Antrag werden in der Regel neben Ihren persönlichen Daten (Name, Geburtstag, Geburtsname und -ort) die Führerscheindaten (daher eine Kopie machen, bevor er mal verloren geht!) sowie die Kontaktdaten der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gebraucht.

Die Karteikartenabschrift wird direkt an Ihre aktuelle Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Zusätzliche Kosten sind damit keine verbunden. Planen Sie, etwa wenn Sie die Fristen für den Umtausch des Papier- in einen EU-Führerschein einhalten müssen, genügend Vorlauf ein. Je nach Behörde kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie die Karteikartenabschrift haben – plus die dann noch folgenden vier bis sechs Wochen für den eigentlichen neuen Führerschein.

Ganz simpel ist es, sofern Sie immer noch in dem Ort wohnen, in dem Ihr Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde: Dann liegen dort alle relevanten Daten vor und Sie müssen nicht erst eine Karteikartenabschrift besorgen, um zu einem neuen Führerschein zu gelangen.

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