Was Sie über das Kfz-Versicherungsjahr wissen müssen
- 24. Juni 2024
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Bei unterjährigem Versicherungsabschluss zahlen Sie anteilig
Die Kfz-Versicherung gehört zu den Verträgen, die Autofahrer öfters mal kündigen, weil sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Als entscheidender
Stichtag für diese Kündigung gilt immer der 30.
November eines jeden Jahres. Doch um die Kfz-Versicherung für die Autos im Fuhrpark und ihre
Laufzeiten wirklich zu verstehen, sollten Sie sich stets über das
Versicherungsjahr für Ihren Vertrag im Klaren sein.
Im
Normalfall läuft es hier etwas anders, als man es von anderen Verträgen kennt. Schließen Sie die Kfz-Versicherung für ein neu zugelassenes
Fahrzeug nämlich zum Beispiel im
Juni ab, ist das erst einmal problemlos für das laufende Jahr möglich. Sie können die Kfz-Versicherung unterjährig in diesem Fall zu jedem beliebigen Zeitpunkt starten. Dann zahlen Sie für die restlichen Monate des Jahres nur den entsprechenden Anteil.
Klären: Wie lange läuft das erste Versicherungsjahr?
Dennoch endet das
Versicherungsjahr bei den meisten Anbietern anschließend nicht stets im Monat des Vertragsbeginns. Sondern ab dem neuen
Kalenderjahr wird das neue
Versicherungsjahr mit vollen 12 Monaten automatisch identisch mit dem
Kalenderjahr. Daher ist die
Kündigungsfrist für den Vertrag meist der 30.
November – also vier Wochen vor
Ablauf des Jahres. Wichtig: Klären Sie, ob das laufende Jahr bei
Vertragsabschluss bereits als erstes
Versicherungsjahr gilt und Sie somit bereits zum 31.
Dezember dieses laufenden Jahres kündigen könnten. Meistens wird bei Abschluss im laufenden Jahr erst das darauffolgende volle Jahr als erstes
Versicherungsjahr gewertet und Sie können etwa bei
Vertragsabschluss im
Juni erst zum 31.
Dezember des
Folgejahres kündigen.
Gibt es auch unterjährige Versicherungen?
Allerdings gibt es durchaus
Ausnahmen. Einige Versicherer bieten an, dass die Versicherung ab dem Abschlussdatum exakt ein Jahr läuft, also etwa vom 15.
August bis 14.
August des
Folgejahres. Das sollten Sie unbedingt wissen, denn dann ist Ihre
Kündigungsfrist natürlich entsprechend zu einem anderen
Datum und der 30.
November hat als
Stichtag keine Relevanz. In der Kfz-Versicherung haben Sie immer einen Monat
Kündigungsfrist zum Versicherungsjahrende.