Was Sie über das Kfz-Versicherungsjahr wissen müssen

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Bei unterjährigem Versicherungsabschluss zahlen Sie anteilig

Die Kfz-Versicherung gehört zu den Verträgen, die Autofahrer öfters mal kündigen, weil sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Als entscheidender
Stichtag
für diese Kündigung gilt immer der 30.
November
eines jeden Jahres. Doch um die Kfz-Versicherung für die Autos im Fuhrpark und ihre
Laufzeiten
wirklich zu verstehen, sollten Sie sich stets über das
Versicherungsjahr
für Ihren Vertrag im Klaren sein.

Im
Normalfall
läuft es hier etwas anders, als man es von anderen Verträgen kennt. Schließen Sie die Kfz-Versicherung für ein neu zugelassenes
Fahrzeug
nämlich zum Beispiel im
Juni
ab, ist das erst einmal problemlos für das laufende Jahr möglich. Sie können die Kfz-Versicherung unterjährig in diesem Fall zu jedem beliebigen Zeitpunkt starten. Dann zahlen Sie für die restlichen Monate des Jahres nur den entsprechenden Anteil.

Klären: Wie lange läuft das erste Versicherungsjahr?

Dennoch endet das
Versicherungsjahr
bei den meisten Anbietern anschließend nicht stets im Monat des Vertragsbeginns. Sondern ab dem neuen
Kalenderjahr
wird das neue
Versicherungsjahr
mit vollen 12 Monaten automatisch identisch mit dem
Kalenderjahr
. Daher ist die
Kündigungsfrist
für den Vertrag meist der 30.
November
– also vier Wochen vor
Ablauf
des Jahres. Wichtig: Klären Sie, ob das laufende Jahr bei
Vertragsabschluss
bereits als erstes
Versicherungsjahr
gilt und Sie somit bereits zum 31.
Dezember
dieses laufenden Jahres kündigen könnten. Meistens wird bei Abschluss im laufenden Jahr erst das darauffolgende volle Jahr als erstes
Versicherungsjahr
gewertet und Sie können etwa bei
Vertragsabschluss
im
Juni
erst zum 31.
Dezember
des
Folgejahres
kündigen.

Gibt es auch unterjährige Versicherungen?

Allerdings gibt es durchaus
Ausnahmen
. Einige Versicherer bieten an, dass die Versicherung ab dem Abschlussdatum exakt ein Jahr läuft, also etwa vom 15.
August
bis 14.
August
des
Folgejahres
. Das sollten Sie unbedingt wissen, denn dann ist Ihre
Kündigungsfrist
natürlich entsprechend zu einem anderen
Datum
und der 30.
November
hat als
Stichtag
keine Relevanz. In der Kfz-Versicherung haben Sie immer einen Monat
Kündigungsfrist
zum Versicherungsjahrende.

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