Kfz-Versicherung: Das müssen Sie über den Wiederbeschaffungswert wissen
- 1. Mai 2024
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Was genau ist der
Wiederbeschaffungswert ?
Manchmal ist der
Unfallschaden an einem Auto aus dem Fuhrpark so groß, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Sprich: Es liegt ein
Totalschaden durch Unfall oder Naturereignis vor oder alternativ wurde das
Fahrzeug gestohlen. Sofern beides versichert ist, wird die
Teilkasko oder
Vollkasko nun den
Wiederbeschaffungswert ins Spiel bringen: Das ist der
Geldbetrag, der aufgebracht werden muss, damit Sie sich ein ebenso in der Ausstattung und dem Zustand gleichwertiges und funktionsfähiges gebrauchtes
Fahrzeug zulegen können.
Klar abgrenzen muss man den
Wiederbeschaffungswert hier vom
Zeitwert. Letzterer ist der fiktive Wert, den etwas vor seiner Beschädigung bei einem Verkauf erzielt hätte. Alter und Abnutzung spielen bei der
Berechnung die tragenden Rollen.
Welche Werte fließen in den
Wiederbeschaffungswert ein?
Beim
Wiederbeschaffungswert werden zu dem Preis, der bezahlt werden muss, um ein gleichwertiges
Fahrzeug zu besorgen, auch noch
Zusatzkosten wie Finanzierung oder Händleraufschläge addiert. Damit liegt er immer rund 20 bis 25 Prozent über dem
Zeitwert. Außerdem richtet er sich nach mehr
Kriterien als Alter und Abnutzung. Hier wird in der Regel ein unabhängiger Gutachter genau prüfen, wo der Wert anzusetzen ist. Berücksichtigt wird dabei etwa, welche Vorschäden es schon gab oder wie die aktuellen Marktpreise sind. Auch der
Kilometerstand, ob das
Fahrzeug sich in einem gepflegten Zustand befand oder
Sonderausstattungen hatte sowie die
Nachfrage nach dem Modell werden berücksichtigt.
Warum Sie die 130-Prozent-Regel kennen sollten
Wichtig ist bei einem Schaden die 130-Prozent-Regel: Wenn der Gutachter feststellt, dass die Kosten für eine Reparatur den
Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 Prozent übersteigen, haben Sie kein Anrecht auf eine
Regulierung der Reparatur. Vorher, also etwa bei insgesamt 120 Prozent, jedoch schon. Bei einem wirtschaftlichen
Totalschaden bekommen Sie lediglich den
Wiederbeschaffungswert minus des etwaigen Restwerts des
Unfallautos ausbezahlt. Sollten Sie eine
Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird diese ebenfalls abgezogen.