Allgefahrendeckung: Warum sich diese Versicherung nicht für jedes Auto lohnt

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Was macht die Allgefahrendeckung wertvoll?

Ein guter
Versicherungsschutz
ist wichtig. Dabei spielt für die
Fahrzeuge
im Fuhrpark jedoch auch immer eine Rolle, wie weit der Schutz reichen soll. Denn je mehr
Gefahren
abgedeckt sind, desto teurer wird es in der Regel. Wer hier keine Kosten scheut, kann auch über eine Allgefahrendeckung nachdenken. Damit wird die reguläre
Vollkasko
noch weiter ergänzt und das Auto ist nicht nur gegen Beschädigungen, sondern zum Beispiel auch gegen Diebstahl (etwa auch bei einer Probefahrt), Einbruch, Raub oder Betriebsschäden wie eine während der Fahrt aufspringende
Motorhaube
oder einen
Motorschaden
abgesichert.

Welche Ausschlussfälle gibt es?

Die genauen Versicherungsfälle sollten Sie hier vorab beim Anbieter erfragen. Teils ist es so geregelt, dass alles abgesichert ist, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Insofern ist die Allgefahrendeckung auch kein Schutz gegen wirklich alles, aber die Liste der Ausschlussfälle ist meist recht kurz und auch nachvollziehbar. Zum Beispiel sind Fahren ohne
Führerschein
, Kriegsereignisse oder aber
Verschleiß
in der Regel ausgeschlossen. Damit ist der
Versicherungsschutz
bei der Allgefahrendeckung noch weitreichender als ein
Vollkaskoschutz
und wird oft als Zusatzbaustein angeboten.

Für welche
Fahrzeuge
ist eine Allgefahrendeckung sinnvoll?

Für die meisten Standard-Fahrzeuge wird eine Allgefahrendeckung sich wegen des
Aufpreises
nicht lohnen. Empfohlen wird sie hingegen speziell für höherpreisige
Elektroautos
. Hier sollte nämlich ein Schaden rund um den
Akku
und das
Laden
versichert sein, weil das große Folgeschäden und damit zugleich Kosten verursachen kann. Immerhin können bereits ein Tierbiss oder ein
Kurzschluss
den teuren
Akku
und in der Folge andere
Komponenten
austauschbedürftig machen. Oder aber der
Akku
kann gestohlen werden.

Auch für teure
Raritäten
wie
Oldtimer
kann die Allgefahrendeckung Sinn machen. Warum? Weil es eine Beweislastumkehr gibt: Bei einem
Schadensfall
muss die Versicherung beweisen, dass dieser laut Vertragsbedingungen nicht abgedeckt ist. Da im Vertrag geregelt ist, welche Schadensursachen ausgeschlossen sind und nicht wie sonst üblich, was abgedeckt ist, ist der Fahrer hier in einer deutlich besseren Situation.

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